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Short-Facts
  • Abschluss: Bachelor
  • Sachgebiet(e): Polizeiberufe
  • Regelstudienzeit: 18 Monate
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Duales Studium, Praxisintegrierend
  • Standort(e): Güstrow
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Goldberger Straße 12-13
18273 Güstrow
Tel: 03843 283 215
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) studiere?

Beim Studiengang Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Polizeiberufe.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 108 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) angeboten?

Das Studium wird als duales Studium und als praxisintegrierendes Studium in Güstrow angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Güstrow angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) unterliegt einem Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) zu studieren?

Für das Studium des Fachs Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule.
Bewerben können sich
Polizeivollzugsbeamte der Laufbahngruppe 1, die sich in einer Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach ihrer Probezeit bewährt haben, in der letzten Regelbeurteilung mindestens mit „gut“ beurteilt worden sind sowie zwei längerfristige Verwendungen auf verschiedenen Dienstposten vorweisen können und eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung besitzen, können sich für den Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 bewerben.

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) sind:

Schwerpunkte:
Kriminalistik/Kriminologie, Verkehrssicherheitsarbeit, Zusammenarbeit und Führung

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule.
Bewerben können sich
Polizeivollzugsbeamte der Laufbahngruppe 1, die sich in einer Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach ihrer Probezeit bewährt haben, in der letzten Regelbeurteilung mindestens mit „gut“ beurteilt worden sind sowie zwei längerfristige Verwendungen auf verschiedenen Dienstposten vorweisen können und eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung besitzen, können sich für den Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 bewerben.
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Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Kriminalistik/Kriminologie, Verkehrssicherheitsarbeit, Zusammenarbeit und Führung

Fristen & Termine

Sonstiges

Anmerkung:
Der Aufstiegsbachelor ist ein akkreditierter Bachelorstudiengang und rechnet die Zeit des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1 sowie die Praxiserfahrung mit Leistungspunkten an. Das Studium wird durch eine Laufbahnprüfung abgeschlossen, wodurch dem Polizeibeamten der akademische Grad „Bachelor of Arts - Polizeivollzugsdienst“ verliehen wird.