Studiengangsprofil
Hebammenwissenschaft
Bachelor of Science
Furtwangen
Dein SIT-Match
Info
Short-Facts
- Studienfeld(er): Gesundheitswissenschaft
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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FAQ zu Hebammenwissenschaft
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Hebammenwissenschaft studiere?
Beim Studiengang Hebammenwissenschaft an der Hochschule Furtwangen - Informatik, Technik, Wirtschaft, Medien, Gesundheit handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Bachelor of Science
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Gesundheitswissenschaft.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 42 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Hebammenwissenschaft angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium
in Furtwangen angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Furtwangen angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Hebammenwissenschaft hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Hebammenwissenschaft zu studieren?
Für das Studium des Fachs Hebammenwissenschaft gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Das Hebammenstudium darf nur absolvieren, wer mindestens einen der folgenden Abschlüsse nachweist:
a) den Abschluss einer mindestens zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
b) den Abschluss einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung, z. B. zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes. Weitere akzeptierte Berufsausbildungen siehe § 10 Hebammengesetz.
Das Hebammenstudium darf nur absolvieren, wer mindestens einen der folgenden Abschlüsse nachweist:
a) den Abschluss einer mindestens zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
b) den Abschluss einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung, z. B. zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes. Weitere akzeptierte Berufsausbildungen siehe § 10 Hebammengesetz.
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Hebammenwissenschaft sind:
- Schwerpunkte:
- Betreuung von Frauen, Neugeborenen und Familien in besonderen Situationen, Förderung von Frauen-, Familien- und Kindergesundheit, Gesundheits-und Pflegewissenschaften, Hebammenforschung, Hebammenwissenschaft, interprofessionelle Kommunikation, Physiologie von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillphase, Professionalisierung des Hebammenberufes, Qualitätsmanagement, Versorgungsstrukturen und -konzepte
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Bis 01.07.2026
Kann ich Hebammenwissenschaft ohne Abitur studieren?
Ja, ein Studium ist an der Hochschule Furtwangen - Informatik, Technik, Wirtschaft, Medien, Gesundheit ohne Abitur möglich.
Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Studium ohne Abitur?
Für Hebammenwissenschaft gelten folgende Zulassungsbedingungen: Berufsausbildung oder Berufserfahrung.
Was muss ich bei der Bewerbung ohne Abitur beachten?
Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur:
Zur Internetseite
.
Außerdem gilt folgendes: ggf. Hochschulzugangsberechtigung durch Berufsausbildung als Gesundheits-/Kinder-/KrankenpflegerIn, Studierendenvertrag mit kooperierendem Krankenhaus (dafür benötigt: Ärztliches Attest, erweitertes Führungszeugnis)
Außerdem gilt folgendes: ggf. Hochschulzugangsberechtigung durch Berufsausbildung als Gesundheits-/Kinder-/KrankenpflegerIn, Studierendenvertrag mit kooperierendem Krankenhaus (dafür benötigt: Ärztliches Attest, erweitertes Führungszeugnis)
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Das Hebammenstudium darf nur absolvieren, wer mindestens einen der folgenden Abschlüsse nachweist:
a) den Abschluss einer mindestens zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
b) den Abschluss einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung, z. B. zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes. Weitere akzeptierte Berufsausbildungen siehe § 10 Hebammengesetz.
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
- Schwerpunkte:
- Betreuung von Frauen, Neugeborenen und Familien in besonderen Situationen, Förderung von Frauen-, Familien- und Kindergesundheit, Gesundheits-und Pflegewissenschaften, Hebammenforschung, Hebammenwissenschaft, interprofessionelle Kommunikation, Physiologie von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillphase, Professionalisierung des Hebammenberufes, Qualitätsmanagement, Versorgungsstrukturen und -konzepte
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Fristen & Termine
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Bis 01.07.2026
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Sonstiges
Anmerkung:
Neben den oben genannten Zulassungsvoraussetzungen benötigen die InteressentInnen einen Ausbildungsvertrag mit einem kooperierendem Krankenhaus inkl. ärztlichem Attest und ein erweitertes Führungszeugnis.
Bewerbungsschluss WiSe 1.Juli
Bewerbungsfrist bei den kooperierenden Krankenhäusern endet am 31.01. des jeweiligen Jahres.
Bewerbungsschluss WiSe 1.Juli
Bewerbungsfrist bei den kooperierenden Krankenhäusern endet am 31.01. des jeweiligen Jahres.
Studieren ohne Abitur:
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Eignungsprüfung
- Anmerkung:
- ggf. Hochschulzugangsberechtigung durch Berufsausbildung als Gesundheits-/Kinder-/KrankenpflegerIn, Studierendenvertrag mit kooperierendem Krankenhaus (dafür benötigt: Ärztliches Attest, erweitertes Führungszeugnis)
- Ansprechpartner/Kontakt:
- Karin Dreher
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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