Hebammenwissenschaft
- Studienfeld(er): Gesundheitswissenschaft
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Furtwangen
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Das sagen Studierende über Furtwangen
Das Hebammenstudium darf nur absolvieren, wer mindestens einen der folgenden Abschlüsse nachweist:
a) den Abschluss einer mindestens zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
b) den Abschluss einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung, z. B. zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes. Weitere akzeptierte Berufsausbildungen siehe § 10 Hebammengesetz.
- Schwerpunkte:
- Betreuung von Frauen, Neugeborenen und Familien in besonderen Situationen, Förderung von Frauen-, Familien- und Kindergesundheit, Gesundheits-und Pflegewissenschaften, Hebammenforschung, Hebammenwissenschaft, interprofessionelle Kommunikation, Physiologie von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillphase, Professionalisierung des Hebammenberufes, Qualitätsmanagement, Versorgungsstrukturen und -konzepte
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Bis 01.07.2026
Außerdem gilt folgendes: ggf. Hochschulzugangsberechtigung durch Berufsausbildung als Gesundheits-/Kinder-/KrankenpflegerIn, Studierendenvertrag mit kooperierendem Krankenhaus (dafür benötigt: Ärztliches Attest, erweitertes Führungszeugnis)
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Das Hebammenstudium darf nur absolvieren, wer mindestens einen der folgenden Abschlüsse nachweist:
a) den Abschluss einer mindestens zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
b) den Abschluss einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung, z. B. zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes. Weitere akzeptierte Berufsausbildungen siehe § 10 Hebammengesetz.
- Schwerpunkte:
- Betreuung von Frauen, Neugeborenen und Familien in besonderen Situationen, Förderung von Frauen-, Familien- und Kindergesundheit, Gesundheits-und Pflegewissenschaften, Hebammenforschung, Hebammenwissenschaft, interprofessionelle Kommunikation, Physiologie von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillphase, Professionalisierung des Hebammenberufes, Qualitätsmanagement, Versorgungsstrukturen und -konzepte
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Bis 01.07.2026
Bewerbungsschluss WiSe 1.Juli
Bewerbungsfrist bei den kooperierenden Krankenhäusern endet am 31.01. des jeweiligen Jahres.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Eignungsprüfung
- Anmerkung:
- ggf. Hochschulzugangsberechtigung durch Berufsausbildung als Gesundheits-/Kinder-/KrankenpflegerIn, Studierendenvertrag mit kooperierendem Krankenhaus (dafür benötigt: Ärztliches Attest, erweitertes Führungszeugnis)
- Ansprechpartner/Kontakt:
- Karin Dreher
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite