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Studiengangsprofil

Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personal

Short-Facts
  • Abschluss: Bachelor
  • Sachgebiet(e): Personalmanagement, Personalwesen, Wirtschaftsrecht
  • Regelstudienzeit: 6 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Recklinghausen
  • Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen
Neidenburger Straße 43
45897 Gelsenkirchen
Tel: 0209 9596-0
Fax: 0209 9596-445
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personal
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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personal studiere?
Beim Studiengang Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personal an der Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Personalmanagement, Personalwesen, Wirtschaftsrecht.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personal angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Recklinghausen angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Recklinghausen angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personal hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personal zu studieren?
Für das Studium des Fachs Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personal gelten keine speziellen Zugangsvoraussetzungen.
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personal sind:
Schwerpunkte:
Arbeitsrecht, Personalmanagement, Sozialrecht
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Nächste Vorlesungszeit:
22.09.2025 - 06.02.2026
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
Nachreichfristen werden noch veröffentlicht!
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
Nachreichfristen werden noch veröffentlicht!
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
Kann ich Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personal ohne Abitur studieren?
Ja, ein Studium ist an der Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen ohne Abitur möglich.
Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Studium ohne Abitur?
Für Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personal gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.
Was muss ich bei der Bewerbung ohne Abitur beachten?
Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur: Zur Internetseite .
Zulassung & Bewerbung
Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
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Themenschwerpunkte
Schwerpunkte:
Arbeitsrecht, Personalmanagement, Sozialrecht
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Fristen & Termine
Nächste Vorlesungszeit:
22.09.2025 - 06.02.2026
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
Nachreichfristen werden noch veröffentlicht!
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
Nachreichfristen werden noch veröffentlicht!
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
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Sonstiges
Studienbeitrag (Bemerkung):
Es werden keine Studiengebühren erhoben, es wird lediglich der reguläre Semesterbeitrag erhoben.
Studieren ohne Abitur:
Studieren ohne Abitur möglich:
Ja
Zulassungsbedingungen(en):

Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung in Verbindung mit
  • Beratungsgespräch an der Hochschule

Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit
  • Eignungsprüfung
  • Beratungsgespräch an der Hochschule
Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
Zur Internetseite
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