Studiengangsprofil
Humangeographie-Raumkonflikte,Raumplanung,Raumentwicklung
Short-Facts
- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Geographie, Raumplanung
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Münster
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Universität Münster
Schlossplatz 2
48149 Münster
Tel: 0251 83-0
Fax: 0251 83-32090
Schlossplatz 2
48149 Münster
Tel: 0251 83-0
Fax: 0251 83-32090
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Humangeographie-Raumkonflikte,Raumplanung,Raumentwicklung

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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Humangeographie-Raumkonflikte,Raumplanung,Raumentwicklung studiere?
Beim Studiengang Humangeographie-Raumkonflikte,Raumplanung,Raumentwicklung an der Universität Münster handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Geographie, Raumplanung.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Humangeographie-Raumkonflikte,Raumplanung,Raumentwicklung angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium
in Münster angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Münster angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Humangeographie-Raumkonflikte,Raumplanung,Raumentwicklung hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Humangeographie-Raumkonflikte,Raumplanung,Raumentwicklung zu studieren?
Für das Studium des Fachs Humangeographie-Raumkonflikte,Raumplanung,Raumentwicklung gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Alternativ zum Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit einer Abschlussnote von mindestens 2,4 kann der Nachweis erbracht werden, zu den besten 30% des Abschlussjahrgangs zu gehören.
Alternativ zum Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit einer Abschlussnote von mindestens 2,4 kann der Nachweis erbracht werden, zu den besten 30% des Abschlussjahrgangs zu gehören.
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 30.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.- 31.05.2025 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.- 31.05.2025 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Alternativ zum Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit einer Abschlussnote von mindestens 2,4 kann der Nachweis erbracht werden, zu den besten 30% des Abschlussjahrgangs zu gehören.

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Themenschwerpunkte
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Fristen & Termine
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 30.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.- 31.05.2025 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.- 31.05.2025 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

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