Zusatzstudium Vokalkorrepetition
- Abschluss: Diplom
- Sachgebiet(e): Musik
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Teilzeitstudium
- Standort(e): Mannheim
N 7, 18
68161 Mannheim
Tel: 0621 292-3512
Fax: 0621 292-2072
Beim Studiengang Zusatzstudium Vokalkorrepetition an der Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Diplom
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Musik.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium und als Teilzeitstudium in Mannheim angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Mannheim angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Der Studiengang Zusatzstudium Vokalkorrepetition hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Zusatzstudium Vokalkorrepetition gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Master of Music
Abschlussklausur
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
05.10.2020 - 06.02.2021
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
entfällt
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
entfällt
- Vorlesungszeit:
-
22.03.2021 - 10.07.2021
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
entfällt
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
entfällt
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Master of Music
Abschlussklausur
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
- Vorlesungszeit:
-
05.10.2020 - 06.02.2021
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
entfällt
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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entfällt
- Vorlesungszeit:
-
22.03.2021 - 10.07.2021
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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entfällt
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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entfällt
- Studienbeitrag (Bemerkung):
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Es wird eine Studiengebühr in Höhe von 700,00EUR erhoben.
Bei einem Teilzeitstudium wird zusätzlich eine Studiengebühr in Höhe von 350,00EUR erhoben.
Für jedes Mitglied eines Ensembles im Zusatzstudium beträgt die Studiengebühr 500,00EUR, bei einem Teilzeitstudium 250,00EUR.
Hinzu kommen 70,00EUR Verwaltungskostenbeitrag + 82,90EUR Studierendenwerksbeitrag