Bau- und Immobilienmanagement / Facilities Management
- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Wirtschaftsingenieurwesen
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Mainz
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz
Tel: 06131 628-0
Fax: 06131 628-7777
Beim Studiengang Bau- und Immobilienmanagement / Facilities Management an der Hochschule Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Wirtschaftsingenieurwesen.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Mainz angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Der Studiengang Bau- und Immobilienmanagement / Facilities Management hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Bau- und Immobilienmanagement / Facilities Management gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Abschluss des Bachelorstudiums mit einem Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,7 .
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
Die Vorlesungszeiten in den einzelnen Studiengängen variieren. Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( www.hs-mainz.de ) im Terminplan des jeweiligen Fachbereichs.
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Abschluss des Bachelorstudiums mit einem Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,7 .
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
- Vorlesungszeit:
-
Die Vorlesungszeiten in den einzelnen Studiengängen variieren. Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( www.hs-mainz.de ) im Terminplan des jeweiligen Fachbereichs.
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.