International Economics and Public Policy
- Studienfeld(er): Volkswirtschaftslehre
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Zulassungsmodus: Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Englisch
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Das sagen Studierende über Mainz
Nachweis eines Bachelorabschlusses in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang mit mind. 6 Semester Regelstudienzeit oder eines gleichwertigen Studienabschlusses in einem verwandten Studienfach an einer deutschen oder ausländischen Hochschule.
Nachweis erforderlicher Sprachkenntnisse in Englisch. Handelt es sich bei dem ersten Studienabschluss oder einem nachgewiesenen höherwertigeren Studienabschluss um einen durchgehend englischsprachigen Studiengang oder ist die Muttersprache des Bewerbers oder der Bewerberin Englisch, so gilt dies als Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse.
Englischsprachiges Motivationsschreiben (maximal eine Seite) und ein englischsprachiger tabellarischer Lebenslauf (maximal zwei Seiten).
Für den Masterstudiengang International Economics and Public Policy sind keine Deutschkenntnisse erforderlich.
- Schwerpunkte:
- International Economics, Public Policy
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.04.2026 - 11.07.2026Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 18.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Bachelorabschlusses in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang mit mind. 6 Semester Regelstudienzeit oder eines gleichwertigen Studienabschlusses in einem verwandten Studienfach an einer deutschen oder ausländischen Hochschule.
Nachweis erforderlicher Sprachkenntnisse in Englisch. Handelt es sich bei dem ersten Studienabschluss oder einem nachgewiesenen höherwertigeren Studienabschluss um einen durchgehend englischsprachigen Studiengang oder ist die Muttersprache des Bewerbers oder der Bewerberin Englisch, so gilt dies als Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse.
Englischsprachiges Motivationsschreiben (maximal eine Seite) und ein englischsprachiger tabellarischer Lebenslauf (maximal zwei Seiten).
Für den Masterstudiengang International Economics and Public Policy sind keine Deutschkenntnisse erforderlich.
- Schwerpunkte:
- International Economics, Public Policy
- Nächste Vorlesungszeit:
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13.04.2026 - 11.07.2026Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 18.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
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01.04.2026 - 15.05.2026Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Es gibt die Möglichkeit, sich für die Teilnahme an einem gemeinsamen Doppelabschlussprogramm in Kooperation mit der Szkoła Główna Handlowa (SGH) Warschau oder der Université Clermont Auvergne (UCA) zu bewerben. Das Masterstudium wird dann mit zwei Abschlüssen, einem nationalen sowie einem internationalen akademischen Grad, abgeschlossen. Unterrichtssprache ist Englisch.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie).
Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
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