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Wirtschaftsinformatik
- Studienfeld(er): Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 3 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Teilzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Das sagen Studierende über München
Qualifikationsvoraussetzungen für den Zugang zum Studiengang ist der Nachweis eines mit dem Prüfungsgesamtergebnis „gut“ oder besser abgeschlossenen Studiums
1. der Wirtschaftsinformatik an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Abschlusses.
2. in einem von Nr. 1 abweichenden Studienprogramm, sofern die Gleichwertigkeit dazu durch die Nachleistung von höchstens 30 Leistungspunkten gegeben ist.
Soweit Studienbewerber:innen Nachleistungen zu erbringen haben, ist Voraussetzung für das Bestehen der Masterprüfung der Nachweis der fehlenden Leistungspunkte. Die Prüfungskommission stellt dazu fest, in welcher Form die Leistungspunkte nachzuholen sind und gibt sie der/dem Studierenden innerhalb des ersten Monats nach der Immatrikulation bekannt. Sie sind innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme des Masterstudiums erfolgreich abzuleisten.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.10.2026 - 22.01.2027
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.11.2026 - 15.01.2027
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.11.2026 - 15.01.2027
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Qualifikationsvoraussetzungen für den Zugang zum Studiengang ist der Nachweis eines mit dem Prüfungsgesamtergebnis „gut“ oder besser abgeschlossenen Studiums
1. der Wirtschaftsinformatik an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Abschlusses.
2. in einem von Nr. 1 abweichenden Studienprogramm, sofern die Gleichwertigkeit dazu durch die Nachleistung von höchstens 30 Leistungspunkten gegeben ist.
Soweit Studienbewerber:innen Nachleistungen zu erbringen haben, ist Voraussetzung für das Bestehen der Masterprüfung der Nachweis der fehlenden Leistungspunkte. Die Prüfungskommission stellt dazu fest, in welcher Form die Leistungspunkte nachzuholen sind und gibt sie der/dem Studierenden innerhalb des ersten Monats nach der Immatrikulation bekannt. Sie sind innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme des Masterstudiums erfolgreich abzuleisten.
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- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
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15.11.2026 - 15.01.2027
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.11.2026 - 15.01.2027
Ausländische Zeugnisse: VPD durch uni-assist