Sonderpädagogik (Pädagogik bei geistiger Behinderung, Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen, Pädagogik bei Verhaltensstörung)
- Abschluss: Lehramt für Sonderpädagogik
- Sachgebiet(e): Pädagogik, Erziehungswissenschaft, Sonderpädagogik, inklusive Pädagogik, Sonderpädagogik, inklusive Pädagogik (Lehramt)
- Regelstudienzeit: 9 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Regensburg
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg
Tel: 0941 943-01
Fax: 0941 943-2305
Beim Studiengang Sonderpädagogik (Pädagogik bei geistiger Behinderung, Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen, Pädagogik bei Verhaltensstörung) an der Universität Regensburg handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Lehramt für Sonderpädagogik
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Pädagogik, Erziehungswissenschaft, Sonderpädagogik, inklusive Pädagogik, Sonderpädagogik, inklusive Pädagogik (Lehramt).
Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 54 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Regensburg angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Regensburg angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Der Studiengang Sonderpädagogik (Pädagogik bei geistiger Behinderung, Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen, Pädagogik bei Verhaltensstörung) hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.
Für das Studium des Fachs Sonderpädagogik (Pädagogik bei geistiger Behinderung, Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen, Pädagogik bei Verhaltensstörung) gelten keine speziellen Zugangsvoraussetzungen.
Themenschwerpunkte im Studienfach Sonderpädagogik (Pädagogik bei geistiger Behinderung, Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen, Pädagogik bei Verhaltensstörung) sind:
- Schwerpunkte:
- Berufsfeldorientierung, Didaktik bezogen auf den gewählten Schwerpunkt geistige Behinderung oder Lernen oder Verhaltensstörung, Forschungsmethoden/Forschungspraxis bezogen auf den gewählten Schwerpunkt geistige Behinderung oder Lernen oder Verhaltensstörung, Heil-, sonder- und inklusionspädagogische Grundlagen, Pädagogik bei geistiger Behinderung oder im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen oder bei Verhaltensstörung, Psychologie und Soziologie
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Sonderpädagogische Schulen
- Alle Stufen, Schulformen
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 09.02.2024Vorlesungsfrei am: 1.11.2023 und in der Zeit 24.12.2023 bis 7.1.2024
- Studienanfänger:
-
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2023
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Hochschulwechsler:
-
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2023
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
- Hochschulwechsler:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- Studienanfänger:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
- Hochschulwechsler:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- Vorlesungszeit:
-
15.04.2024 - 19.07.2024Vorlesungsfrei am 21. Mai 2024
- Studienanfänger:
-
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
Bitte beachten: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren.
Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Hochschulwechsler:
-
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben
Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben
Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Studienanfänger:
-
Bis 15.01.2025Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.01.2025Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.01.2025Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.01.2025Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
- Studienanfänger:
-
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Hochschulwechsler:
-
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html
Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html
Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!
- Studienanfänger:
-
Achtung: In den Masterstudiengängen der Psychologie (Start nur Wintersemester) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren. Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Alle Infos zu Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren und zu Besonderheiten bei Psychologie: siehe Webseiten der Studiengänge und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
- Hochschulwechsler:
-
Achtung: In den Masterstudiengängen der Psychologie (Start nur Wintersemester) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren. Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Alle Infos zu Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren und zu Besonderheiten bei Psychologie: siehe Webseiten der Studiengänge und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html
In den Masterstudiengängen der Psychologie (nur WiSe) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einem örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren: siehe Webseite des Studiengangs und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html
In den Masterstudiengängen der Psychologie (nur WiSe) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einem örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren: siehe Webseite des Studiengangs und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren.
Ja, ein Studium ist an der Universität Regensburg ohne Abitur möglich.
Für Sonderpädagogik (Pädagogik bei geistiger Behinderung, Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen, Pädagogik bei Verhaltensstörung) gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.
Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur:
Zur Internetseite
.
Außerdem gilt folgendes:
Maßgebend für das Studium ohne schulische HZB ist die Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen.
Zum Beratungsgespräch und Probestudium siehe auch Hochschulzugangssatzung der Uni Reg.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Schwerpunkte:
- Berufsfeldorientierung, Didaktik bezogen auf den gewählten Schwerpunkt geistige Behinderung oder Lernen oder Verhaltensstörung, Forschungsmethoden/Forschungspraxis bezogen auf den gewählten Schwerpunkt geistige Behinderung oder Lernen oder Verhaltensstörung, Heil-, sonder- und inklusionspädagogische Grundlagen, Pädagogik bei geistiger Behinderung oder im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen oder bei Verhaltensstörung, Psychologie und Soziologie
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Sonderpädagogische Schulen
- Alle Stufen, Schulformen
- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 09.02.2024Vorlesungsfrei am: 1.11.2023 und in der Zeit 24.12.2023 bis 7.1.2024
- Studienanfänger:
-
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2023
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Hochschulwechsler:
-
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2023
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
- Hochschulwechsler:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- Studienanfänger:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
- Hochschulwechsler:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- Vorlesungszeit:
-
15.04.2024 - 19.07.2024Vorlesungsfrei am 21. Mai 2024
- Studienanfänger:
-
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
Bitte beachten: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren.
Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Hochschulwechsler:
-
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben
Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben
Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Studienanfänger:
-
Bis 15.01.2025Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.01.2025Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.01.2025Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.01.2025Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
- Studienanfänger:
-
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Hochschulwechsler:
-
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html
Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html
Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!
- Studienanfänger:
-
Achtung: In den Masterstudiengängen der Psychologie (Start nur Wintersemester) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren. Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Alle Infos zu Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren und zu Besonderheiten bei Psychologie: siehe Webseiten der Studiengänge und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
- Hochschulwechsler:
-
Achtung: In den Masterstudiengängen der Psychologie (Start nur Wintersemester) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren. Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Alle Infos zu Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren und zu Besonderheiten bei Psychologie: siehe Webseiten der Studiengänge und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html
In den Masterstudiengängen der Psychologie (nur WiSe) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einem örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren: siehe Webseite des Studiengangs und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html
In den Masterstudiengängen der Psychologie (nur WiSe) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einem örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren: siehe Webseite des Studiengangs und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren.
- Studienbeitrag (Bemerkung):
-
Keine Studiengebühr!
Semesterbeitrag in Höhe von 165,00 EUR setzt sich zusammen aus 62,00 EUR Studentenwerksbeitrag und 103,00 EUR für das Semesterticket.
Das Studienprogramm für das Lehramt für Sonderpädagogik umfasst insgesamt 270 Leistungspunkte, darunter eine vertieft studierte sonderpädagogische Fachrichtung (Umfang: 90 Leistungspunkte, 9 Pflichtmodule) und eine qualifizierend studierte sonderpädagogische Fachrichtung (Umfang: 30 Leistungspunkte, 3 Pflichtmodule).
An der Universität Regensburg werden folgende drei sonderpädagogischen Fachrichtungen angeboten: Pädagogik bei geistiger Behinderung, Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen und Pädagogik bei Verhaltensstörung
Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfasst ferner das Studium der Didaktik der Grundschule oder der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule (als besonderes Angebot kann an der Uni Regensburg das Didaktikfach "Naturwissenschaft und Technik" gewählt werden) und - wie in allen Schularten - einen erziehungswissenschaftlichen Studienanteil.
Ansprechpartner:innen der Fachstudienberatung:
Pädagogik bei geistiger Behinderung: Frau Anna Selmayr (anna.selmayr@ur.de; 0941/943-7674)
Pädagogik bei Verhaltensstörung: Herr Philipp Abelein (philipp.abelein@ur.de; 0941/943-7671)
Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen: Frau Stephanie Lutz (stephanie.lutz@ur.de; 0941-943-7667)
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung in Verbindung mit- Beratungsgespräch an der Hochschule
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Probestudium
- Beratungsgespräch an der Hochschule
- Anmerkung:
-
Maßgebend für das Studium ohne schulische HZB ist die Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen.
Zum Beratungsgespräch und Probestudium siehe auch Hochschulzugangssatzung der Uni Reg. - Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite