- Studienfeld(er): Erdkunde, Geografie (Lehramt)
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Lehramtsbezogener Bachelorabschluss (Bachelor of Education) im entsprechenden Fach. Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einem Studienabschluss, der nicht in vollem Umfang, jedoch entsprechend einem Umfang von mindestens 140 Leistungspunkte, der geforderten Bachelorprüfung gleichwertig ist, können unter der Bedingung zum Masterstudiengang zugelassen werden, dass die fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen bis zum Ablauf des ersten Studienjahres nachträglich erworben werden. Werden die Nachweise nicht innerhalb der genannten Frist geführt, ist eine Fortführung des Studiums nicht mehr möglich; die Immatrikulation wird ohne weitere Mitteilung aufgehoben.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen.
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 12/13) oder das Gymnasium
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Lehramtsbezogener Bachelorabschluss (Bachelor of Education) im entsprechenden Fach. Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einem Studienabschluss, der nicht in vollem Umfang, jedoch entsprechend einem Umfang von mindestens 140 Leistungspunkte, der geforderten Bachelorprüfung gleichwertig ist, können unter der Bedingung zum Masterstudiengang zugelassen werden, dass die fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen bis zum Ablauf des ersten Studienjahres nachträglich erworben werden. Werden die Nachweise nicht innerhalb der genannten Frist geführt, ist eine Fortführung des Studiums nicht mehr möglich; die Immatrikulation wird ohne weitere Mitteilung aufgehoben.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen.
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 12/13) oder das Gymnasium
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).