- Studienfeld(er): Wirtschaftspädagogik, Wirtschaft und Verwaltung (Lehramt)
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Teilzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Saarbrücken?
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Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
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Das sagen Studierende über Saarbrücken
Bachelor-Abschluss oder Äquivalent in Wirtschaftspädagogik sowie Nachweis der "besonderen Eignung".
Weitere Informationen zur Zulassungsvoraussetzung.
- Schwerpunkte:
- Betriebswirtschaftslehre, Bildungswissenschaften, BWL, Lehramt an beruflichen Schulen, Wirtschaft, Wirtschaftspädagogik
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Berufliche Schulen
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelor-Abschluss oder Äquivalent in Wirtschaftspädagogik sowie Nachweis der "besonderen Eignung".
Weitere Informationen zur Zulassungsvoraussetzung.
- Schwerpunkte:
- Betriebswirtschaftslehre, Bildungswissenschaften, BWL, Lehramt an beruflichen Schulen, Wirtschaft, Wirtschaftspädagogik
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Berufliche Schulen
Studienrichtung I: insbesondere die Vermittlung tiefergehender wirtschaftswissenschaftlicher Fachkenntnisse ab; vor allem für Studierende, die eine Karriere außerhalb der schulischen Berufslaufbahn anstreben;
Studienrichtung II: erheblicher Anteil an Fachdidaktik für schulische Tätigkeit
An der Universität des Saarlandes dient das Bachelor-/Masterstudium der Wirtschaftspädagogik in erster Linie zur Ausbildung von Wirtschaftslehrern. Die bestandene Master-Prüfung wird als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt und berechtigt zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Referendarzeit).
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