Kunstgeschichte / Histoire de l'art (dt.-frz. Studiengang)
- Studienfeld(er): Interkulturelle Studien, Kunstgeschichte
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch

Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919

Nachweis französischer Sprachkenntnisse einer mit mind. der Note „ausreichend“ oder 5 Punkten abgeschlossenen fünfjährigen Schulausbildung oder durch Bescheinigung über fortgeschrittene Kenntnisse der französischen Sprache auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens B2, die durch einen Sprachtest oder durch den Diplôme d'Etudes en Langue Française (DELF B2) nachgewiesen werden.
Bachelorabschluss mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern an einer deutschen oder ausländischen Hochschule mit kunsthistorischem Anteil von mind. 90 Leistungspunkten (LP) oder gleichwertiger Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen.
Bachelorabschluss mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern an einer deutschen oder ausländischen Hochschule mit kunsthistorischem Anteil von mind. 60 Leistungspunkten (LP) oder gleichwertiger Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen sowie das Bestehen eines Auswahlgesprächs.
- Weitere Sprachen:
- Französisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis französischer Sprachkenntnisse einer mit mind. der Note „ausreichend“ oder 5 Punkten abgeschlossenen fünfjährigen Schulausbildung oder durch Bescheinigung über fortgeschrittene Kenntnisse der französischen Sprache auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens B2, die durch einen Sprachtest oder durch den Diplôme d'Etudes en Langue Française (DELF B2) nachgewiesen werden.
Bachelorabschluss mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern an einer deutschen oder ausländischen Hochschule mit kunsthistorischem Anteil von mind. 90 Leistungspunkten (LP) oder gleichwertiger Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen.
Bachelorabschluss mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern an einer deutschen oder ausländischen Hochschule mit kunsthistorischem Anteil von mind. 60 Leistungspunkten (LP) oder gleichwertiger Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen sowie das Bestehen eines Auswahlgesprächs.

- Weitere Sprachen:
- Französisch

- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
