Studiengangsprofil
Medienkulturwissenschaft
Short-Facts
- Abschluss: Master of Arts
- Sachgebiet(e): Kulturgeschichte, Kulturwissenschaft, Medienkultur, Medienwissenschaft
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Mainz
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Hochschulstandort
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Medienkulturwissenschaft

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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Medienkulturwissenschaft studiere?
Beim Studiengang Medienkulturwissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master of Arts
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Kulturgeschichte, Kulturwissenschaft, Medienkultur, Medienwissenschaft.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Medienkulturwissenschaft angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium
in Mainz angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Medienkulturwissenschaft hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Medienkulturwissenschaft zu studieren?
Für das Studium des Fachs Medienkulturwissenschaft gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang „Medienkulturwissenschaft“ ist der Nachweis eines fachlich einschlägigen Bachelor-Abschlusses in einem der im integrierten Mainzer Studienbereich Kultur Theater Film angebotenen Studiengänge Filmwissenschaft, Theaterwissenschaft oder Kulturanthropologie/Volkskunde im Kern- oder Beifach oder in einem vergleichbaren Studienfach medien-, kultur- oder gesellschaftswissenschaftlicher Ausrichtung mit mindestens 30 LP im Bereich Medienkulturwissenschaft an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang „Medienkulturwissenschaft“ ist der Nachweis eines fachlich einschlägigen Bachelor-Abschlusses in einem der im integrierten Mainzer Studienbereich Kultur Theater Film angebotenen Studiengänge Filmwissenschaft, Theaterwissenschaft oder Kulturanthropologie/Volkskunde im Kern- oder Beifach oder in einem vergleichbaren Studienfach medien-, kultur- oder gesellschaftswissenschaftlicher Ausrichtung mit mindestens 30 LP im Bereich Medienkulturwissenschaft an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang „Medienkulturwissenschaft“ ist der Nachweis eines fachlich einschlägigen Bachelor-Abschlusses in einem der im integrierten Mainzer Studienbereich Kultur Theater Film angebotenen Studiengänge Filmwissenschaft, Theaterwissenschaft oder Kulturanthropologie/Volkskunde im Kern- oder Beifach oder in einem vergleichbaren Studienfach medien-, kultur- oder gesellschaftswissenschaftlicher Ausrichtung mit mindestens 30 LP im Bereich Medienkulturwissenschaft an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.

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Fristen & Termine
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-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

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Sonstiges
Anmerkung:
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie).
Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

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