Medieninformatik
- Studienfeld(er): Medieninformatik
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Claudiusstraße 1
50678 Köln
Tel: 0221 8275-0
Fax: 0221 8275-3131
- Nächste Vorlesungszeit:
-
22.09.2025 - 06.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
02.05.2026 - 15.07.2026Bitte bewerben Sie sich über unseren Servicepartner Uni-Assist. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.uni-assist.de.
Beachten Sie die abweichenden Bewerbungsfristen vereinzelter Bachelor-Studiengänge.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.04.2026 - 15.07.2026Bitte bewerben Sie sich über unseren Servicepartner Uni-Assist. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.uni-assist.de.
Beachten Sie die abweichenden Bewerbungsfristen vereinzelter Bachelor-Studiengänge.
Außerdem gilt folgendes: Absolventen/innen einer Berufsausbildung die ein fachlich nicht entsprechendes Fach studieren wollen müssen entweder eine Zugangsprüfung oder - bei zulassungsfreien Studiengängen - ein Probestudium bestehen.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Nächste Vorlesungszeit:
-
22.09.2025 - 06.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
02.05.2026 - 15.07.2026Bitte bewerben Sie sich über unseren Servicepartner Uni-Assist. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.uni-assist.de.
Beachten Sie die abweichenden Bewerbungsfristen vereinzelter Bachelor-Studiengänge.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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15.04.2026 - 15.07.2026Bitte bewerben Sie sich über unseren Servicepartner Uni-Assist. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.uni-assist.de.
Beachten Sie die abweichenden Bewerbungsfristen vereinzelter Bachelor-Studiengänge.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Absolventen/innen einer Berufsausbildung die ein fachlich nicht entsprechendes Fach studieren wollen müssen entweder eine Zugangsprüfung oder - bei zulassungsfreien Studiengängen - ein Probestudium bestehen.
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite