- Studienfeld(er): Niederländisch (Lehramt)
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Niederländisch
Schlossplatz 2
48149 Münster
Tel: 0251 83-0
Fax: 0251 83-32090
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Berufliche Schulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 30.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 10.10.2025.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.
Außerdem gilt folgendes: Bei zulassungsfreien Studiengängen: keine Zugangsprüfung, sondern ein Probestudium für Fachfremde!
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Berufliche Schulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 30.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 10.10.2025.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung - Anmerkung:
- Bei zulassungsfreien Studiengängen: keine Zugangsprüfung, sondern ein Probestudium für Fachfremde!
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite