- Studienfeld(er): Latein (Lehramt)
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Neuer Graben/Schloss
49074 Osnabrück
Tel: 0541 969-0
Fax: 0541 969-14111
Nachweis des Latinums (siehe "Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzung für das Studium des Faches "Latein" im Rahmen des 2-Fächer-Bachelor-Studiengangs mit einem Fach "Latein").
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 12/13) oder das Gymnasium
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Hinweise für Studierende aus der Europäischen Union finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aus-eu-und-ewr-laendern
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbung erfolgt über uni-assist e.V.
Hinweise für Studierende aus nicht EU-Staaten finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aussereuropaeische-laender
Außerdem gilt folgendes: Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis des Latinums (siehe "Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzung für das Studium des Faches "Latein" im Rahmen des 2-Fächer-Bachelor-Studiengangs mit einem Fach "Latein").
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 12/13) oder das Gymnasium
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Hinweise für Studierende aus der Europäischen Union finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aus-eu-und-ewr-laendern
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbung erfolgt über uni-assist e.V.
Hinweise für Studierende aus nicht EU-Staaten finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aussereuropaeische-laender
Im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang wird neben Latein als Kernfach und einem weiteren Kernfach ein fächerübergreifender Professionalisierungsbereich absolviert, der je nach Berufsziel das Kerncurriculum Lehrerbildung (IKL) oder den Erwerb von Schlüsselkompetenzen auf Grundlage des Modells 4-Schritte+ umfasst.
Kombinierbare Kernfächer sind je nach Berufsziel: Anglistik/Englisch, Biologie, Chemie, Erziehungswissenschaft, Evangelische Theologie/Religion, Geografie/Erdkunde, Germanistik /Deutsch, Geschichte, Informatik, Katholische Theologie/Religion, Kunstgeschichte, Kunstpädagogik/Kunst, Mathematik, Musikwissenschaft/Musik, Philosophie, Physik, Politikwissenschaft, Romanistik/Französisch, Romanistik/Italienisch, Romanistik/Spanisch, Soziologie, Sportwissenschaft/Sport, Umweltsystemwissenschaft oder Volkswirtschaftslehre.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite