Berufspädagogik - Lehramt an beruflichen Schulen (Sozialpädagogik)
- Studienfeld(er): Berufspädagogik, Gesundheitspädagogik, Kindheitspädagogik, Sozialpädagogik (Lehramt)
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Brodaer Straße 2
17033 Neubrandenburg
Tel: 0395 5693-0
Fax: 0395 5693-9999
Einschlägige Berufsausbildung
Wer den Nachweis nicht erbringen kann, muss ersatzweise ein mindestens einjähriges Praktikum in einer einschlägigen Fachrichtung vorweisen (§ 7 Absatz 2 LehbildG M-V). Für eine Zulassung müssen vor der Immatrikulation mindestens acht Monate nachgewiesen werden. Die verbleibenden vier Monate können bis zum Ende des fünften Semesters erbracht werden und werden durch regelmäßige Veranstaltungen der Studiengangskoordination begleitet.
Als Voraussetzung zur Immatrikulation müssen alle Lehramtsstudieninteressierten an einer verpflichtenden Studienberatung an der Hochschule teilnehmen.
- Schwerpunkte:
- Berufsschullehrer, Fachdidaktik, Gesundheitswissenschaften, Kindheitspädagogik, Medizinische und pflegerische Grundlagen, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Zweitfach: Gesundheit, Deutsch, Mathematik, 󠆾Englisch, 󠆾 Physik, Französisch, 󠆾 Informatik, Spanisch, 󠆾 Religion, 󠆾 Philosophie
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Berufliche Schulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
08.09.2025 - 09.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bewerbungen über Uni-Assist bis zum 30.06.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbungen über Uni-Assist bis zum 30.06.2025
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Einschlägige Berufsausbildung
Wer den Nachweis nicht erbringen kann, muss ersatzweise ein mindestens einjähriges Praktikum in einer einschlägigen Fachrichtung vorweisen (§ 7 Absatz 2 LehbildG M-V). Für eine Zulassung müssen vor der Immatrikulation mindestens acht Monate nachgewiesen werden. Die verbleibenden vier Monate können bis zum Ende des fünften Semesters erbracht werden und werden durch regelmäßige Veranstaltungen der Studiengangskoordination begleitet.
Als Voraussetzung zur Immatrikulation müssen alle Lehramtsstudieninteressierten an einer verpflichtenden Studienberatung an der Hochschule teilnehmen.
- Schwerpunkte:
- Berufsschullehrer, Fachdidaktik, Gesundheitswissenschaften, Kindheitspädagogik, Medizinische und pflegerische Grundlagen, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Zweitfach: Gesundheit, Deutsch, Mathematik, 󠆾Englisch, 󠆾 Physik, Französisch, 󠆾 Informatik, Spanisch, 󠆾 Religion, 󠆾 Philosophie
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Berufliche Schulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
08.09.2025 - 09.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bewerbungen über Uni-Assist bis zum 30.06.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbungen über Uni-Assist bis zum 30.06.2025
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- keine Studienbeiträge
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Eignungsprüfung
- Ansprechpartner/Kontakt:
- Gitte Zeipelt
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite