Info
Short-Facts
- Studienfeld(er): Architektur
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 2 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Hochschule Mainz
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz
Tel: 06131 628-0
Fax: 06131 628-7777
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FAQ zu Architektur: Wohnungsbau
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Architektur: Wohnungsbau studiere?
Beim Studiengang Architektur: Wohnungsbau an der Hochschule Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Architektur.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 2 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 12 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Architektur: Wohnungsbau angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium
in Mainz angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Architektur: Wohnungsbau hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Architektur: Wohnungsbau zu studieren?
Für das Studium des Fachs Architektur: Wohnungsbau gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Sie benötigen einen berufsqualifizierenden Bachelorstudienabschluss in einem akkreditierten Bachelorstudiengang Architektur mit mindestens 240 ECTS-Punkten oder in einem vergleichbaren Diplomstudiengang Architektur einer nationalen oder internationalen Hochschule mit einer überdurchschnittlichen Gesamtnote, also Grade A-C.
Ist kein ECTS Grade ausgewiesen, so darf der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein.
Achtung: sogenannte Aufbau-, Übergangs- oder Brückenmodule zum Ausgleich fehlender ECTS-Punkte aus einem Vorstudium mit weniger als 240 ECTS-Punkten werden nicht angeboten.
Sie benötigen einen berufsqualifizierenden Bachelorstudienabschluss in einem akkreditierten Bachelorstudiengang Architektur mit mindestens 240 ECTS-Punkten oder in einem vergleichbaren Diplomstudiengang Architektur einer nationalen oder internationalen Hochschule mit einer überdurchschnittlichen Gesamtnote, also Grade A-C.
Ist kein ECTS Grade ausgewiesen, so darf der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein.
Achtung: sogenannte Aufbau-, Übergangs- oder Brückenmodule zum Ausgleich fehlender ECTS-Punkte aus einem Vorstudium mit weniger als 240 ECTS-Punkten werden nicht angeboten.
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
15.05.2026 - 15.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.05.2025 - 15.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.05.2025 - 15.07.2026
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Sie benötigen einen berufsqualifizierenden Bachelorstudienabschluss in einem akkreditierten Bachelorstudiengang Architektur mit mindestens 240 ECTS-Punkten oder in einem vergleichbaren Diplomstudiengang Architektur einer nationalen oder internationalen Hochschule mit einer überdurchschnittlichen Gesamtnote, also Grade A-C.
Ist kein ECTS Grade ausgewiesen, so darf der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein.
Achtung: sogenannte Aufbau-, Übergangs- oder Brückenmodule zum Ausgleich fehlender ECTS-Punkte aus einem Vorstudium mit weniger als 240 ECTS-Punkten werden nicht angeboten.
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
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Fristen & Termine
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
15.05.2026 - 15.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.05.2025 - 15.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.05.2025 - 15.07.2026
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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