- Studienfeld(er): Gesundheitswissenschaft
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Zulassungsmodus: Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Englisch
 
                
            Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
 
                
            Bachelorabschluss im Bereich Naturwissenschaften, Mathematik, Informatik, Sozialwissenschaften, Geisteswissenschaften mind. mit der Note 2,5 oder ein gleichwertiger Studienabschluss.
Nachweise über erforderliche Sprachkenntnisse in Englisch, durch eine mind. mit der Note "ausreichend" oder 5 Punkten abgeschlossene fünfjährige Schulausbildung oder eines mind. mit einer Punktzahl von 85 bestandenen "Test of English as a Foreign Language" (TOEFL).
Auswahlgespräch von in der Regel 20 Minuten, mind. 15 Minuten
Bei Studienbewerber:innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
- Schwerpunkte:
- Biometrie, Epidemiologie, Genetische Epidemiologie, Infektionsepidemiologie, Klinische Forschung (Clinical Research), Krebsepidemiologie, Prävention in der Medizin und Public Health, Sozialepidemiologie, Strahlenepidemiologie
- Weitere Sprachen:
- Deutsch
- Nächste Vorlesungszeit:
- 
                                                27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
- 
                                                01.10.2025 - 15.11.2025Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
 Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
- 
                                                01.10.2025 - 15.11.2025Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
- 
                                                01.10.2025 - 15.11.2025Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelorabschluss im Bereich Naturwissenschaften, Mathematik, Informatik, Sozialwissenschaften, Geisteswissenschaften mind. mit der Note 2,5 oder ein gleichwertiger Studienabschluss.
 Nachweise über erforderliche Sprachkenntnisse in Englisch, durch eine mind. mit der Note "ausreichend" oder 5 Punkten abgeschlossene fünfjährige Schulausbildung oder eines mind. mit einer Punktzahl von 85 bestandenen "Test of English as a Foreign Language" (TOEFL).
 Auswahlgespräch von in der Regel 20 Minuten, mind. 15 Minuten
 Bei Studienbewerber:innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
 
                
            - Schwerpunkte:
- Biometrie, Epidemiologie, Genetische Epidemiologie, Infektionsepidemiologie, Klinische Forschung (Clinical Research), Krebsepidemiologie, Prävention in der Medizin und Public Health, Sozialepidemiologie, Strahlenepidemiologie
- Weitere Sprachen:
- Deutsch
 
                
            - Nächste Vorlesungszeit:
- 
                                                27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
- 
                                                01.10.2025 - 15.11.2025Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
 Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
- 
                                                01.10.2025 - 15.11.2025Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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                                                01.10.2025 - 15.11.2025Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
 
                
            Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
 
                
             
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                    