Slavistik/ Osteuropastudien - Schwerpunkt Polonistik
- Studienfeld(er): Polnisch
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Bachelorabschluss mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit einem fachlichen Anteil im Bereich der Slavistik oder Polonistik/Russistik von mind. 60 Leistungspunkten (LP) oder ein gleichwertiger Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen.
Polnisch wird als Schwerpunktsprache studiert. Als zweite Sprache kann Russisch, Tschechisch oder Bosnisch/Kroatisch/Serbisch gewählt werden.
Ausreichende englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt
Bei ausländischen Studienbewerber/innen aus nichtdeutschsprachigen Ländern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
- Schwerpunkte:
- Literatur / Geschichte, Philologie, Sprachwissenschaft
- Weitere Sprachen:
- Kroatisch, Polnisch, Russisch, Serbokroatisch, Tschechisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelorabschluss mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit einem fachlichen Anteil im Bereich der Slavistik oder Polonistik/Russistik von mind. 60 Leistungspunkten (LP) oder ein gleichwertiger Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen.
Polnisch wird als Schwerpunktsprache studiert. Als zweite Sprache kann Russisch, Tschechisch oder Bosnisch/Kroatisch/Serbisch gewählt werden.
Ausreichende englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt
Bei ausländischen Studienbewerber/innen aus nichtdeutschsprachigen Ländern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
- Schwerpunkte:
- Literatur / Geschichte, Philologie, Sprachwissenschaft
- Weitere Sprachen:
- Kroatisch, Polnisch, Russisch, Serbokroatisch, Tschechisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).