Rechtswissenschaft
- Studienfeld(er): Rechtswissenschaft, Jura
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 10 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Studieren, was Recht ist
Der voranschreitenden gesellschaftliche und technologische Wandel wirkt sich auch auf das Recht aus. Gleichzeitig darf die Wissenschaftlichkeit des Studiums ebensowenig außer Acht gelassen werden wie der wichtige Praxisbezug.
So führte die politisch geforderte stärkere Grundlagenorientierung zu der Einführung eines Schwerpunkts zu den Grundlagen des Rechts. Die zuletzt geforderte verstärkte Auseinandersetzung mit NS-Unrecht im Jura-Studium bildet die Juristische Fakultät schon seit langem ab. Der digitale Wandel wird in der Ausbildung mit einem Zertifikatskurs "Digital Law" abgebildet.
Klare Praxisbezüge
Im Jahr 1971 begann die Juristische Fakultät zunächst mit einer einstufigen Juristenausbildung, dem sogenannten Augsburger Modell. Reagiert werden sollte damit auch auf die vermeintliche Praxisferne des Jurastudiums. Seit dem Wintersemester 1984/85 bieten zwar auch wir wieder die sogenannte zweistufige Juristenausbildung an. Was aber geblieben ist, ist eine starke Betonung des Praxisbezugs in der universitären Ausbildung. Zahlreiche Veranstaltungen werden durch einen genuinen Blick aus der Praxis ergänzt. Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren sowie und viele Lehrbeauftragte garantieren diesen wichtigen Praxisbezug.
folgt
Was geht in Augsburg?
- Schwerpunkte:
- Rechtswissenschaft
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.04.2026 - 17.07.2026Die Lehrveranstaltungen fallen innerhalb des Semesters aus:
01.05.2026 (Tag der Arbeit)
14.05.2026 (Christi Himmelfahrt)
25.05.2026 (Pfingstmontag)
26.05.2026 (Dienstag nach Pfingsten)
04.06.2026 (Fronleichnam)
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
21.05.2026 - 15.07.2026Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
21.05.2026 - 15.07.2026Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Schwerpunkte:
- Rechtswissenschaft
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.04.2026 - 17.07.2026Die Lehrveranstaltungen fallen innerhalb des Semesters aus:
01.05.2026 (Tag der Arbeit)
14.05.2026 (Christi Himmelfahrt)
25.05.2026 (Pfingstmontag)
26.05.2026 (Dienstag nach Pfingsten)
04.06.2026 (Fronleichnam)
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
21.05.2026 - 15.07.2026Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
21.05.2026 - 15.07.2026Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung in Verbindung mit- Beratungsgespräch an der Hochschule
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Eignungsprüfung
- Beratungsgespräch an der Hochschule
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite
- Fakultät*:
- Juristische Fakultät
Straffes Studienprogamm und breites Angebot
Ein klar strukturiertes Studienprogramm richtet das Augenmerk der Studierenden vom ersten Semester auf die Abschlussprüfungen. Durch Vorlesungsabschlussklausuren bleiben unsere Studierenden im Stoff und am Ball und machen sich mit der selbständigen Falllösung vertraut, die ein wesentlicher Bestandteil der Ersten Juristischen Prüfung ist.
Spezialisierung durch Schwerpunkte
Im dritten Studienjahr beginnen die Studierenden mit der Ausbildung in einem Schwerpunkt. Die im Schwerpunktstudium erbrachten Leistungen fließen als universitärer Teil in die Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung ein.
In Augsburg spiegeln sie das facettenreiche Forschungsprofil der Fakultät wider. Zugleich bilden sie die Brücke zwischen Forschung und Lehre – ganz im Humboldtschen Sinn. Ob die beliebten Kriminalwissenschaften, das Medizinrecht, einer der zahlreichen wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Schwerpunkte, das Umweltrecht oder die Grundlagen des Rechts – jede und jeder findet hier die Chance für die erste individuelle Spezialisierung.
Digital Law zur zusätzlichen Qualifikation
Im Rahmen der Zusatzqualifikation “Digital Law” erwerben die Studierenden Fachkenntnisse sowie praktische Kompetenzen in der Digitalisierung und Rechtsinformatik, die für die Berufspraxis immer wichtiger werden und zum interdisziplinären Austausch sowie zur Problemlösung in digital vernetzten Gesellschaften befähigen. Wer über vertiefte Kenntnisse in diesem Bereich verfügt, hat ein besonderes Alleinstellungsmerkmal.