Englisch (Lehramt an Grundschulen)
- Studienfeld(er): Englisch (Lehramt)
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Neuer Graben/Schloss
49074 Osnabrück
Tel: 0541 969-0
Fax: 0541 969-14111
Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss in dem entsprechenden oder fachlich eng verwandten Fach mit eintsprechendem lehramtsspezifischen Schwerpunkt sowie einem weiteren der Unterrichtsfächer Deutsch, Evangelische Religion, Katholische Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Sport oder Textiles Gestalten; Nachweis von mind. 54 Leistungspunkten im KCL-BEU, eines Schulpraktikums von zusammen mind. 5 Wochen, eines Betriebs- oder Sozialpraktikums von mind. 4 Wochen sowie weiterer fachbezogener Voraussetzungen gemäß Anlage 2 der Zugangsordnung.
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Grundschulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Hinweise zu freien Studienplätzen und verlängerten Fristen finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Hinweise zu freien Studienplätzen und verlängerten Fristen finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss in dem entsprechenden oder fachlich eng verwandten Fach mit eintsprechendem lehramtsspezifischen Schwerpunkt sowie einem weiteren der Unterrichtsfächer Deutsch, Evangelische Religion, Katholische Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Sport oder Textiles Gestalten; Nachweis von mind. 54 Leistungspunkten im KCL-BEU, eines Schulpraktikums von zusammen mind. 5 Wochen, eines Betriebs- oder Sozialpraktikums von mind. 4 Wochen sowie weiterer fachbezogener Voraussetzungen gemäß Anlage 2 der Zugangsordnung.
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Grundschulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
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Hinweise zu freien Studienplätzen und verlängerten Fristen finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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Hinweise zu freien Studienplätzen und verlängerten Fristen finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung
Der Masterabschluss ist Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.
Im Lehramtsstudium wird Englisch in Kombination mit dem im Bachelorstudiengang bereits gewählten zweiten Unterrichtsfach studiert.
Im Rahmen des Master-Erweiterungsstudiengangs "Erweiterungsfach Lehramt an Grundschulen" kann ein drittes Unterrichtsfach studiert werden. Dabei kann neben Englisch und dem zweiten Unterrichtsfach grundsätzlich Deutsch, Evangelische Religion, Islamische Religion, Katholische Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Sachunterricht mit Schwerpunktbezugsfach Arbeit/Wirtschaft, Biologie, Erdkunde, Geschichte, Physik oder Politik), Sport oder Textiles Gestalten als drittes Unterrichtsfach studiert werden. Ausgeschlossen als drittes Unterrichtsfach sind allerdings Evangelische, Islamische und Katholische Religion sofern eins dieser Unterrichtsfächer bereits als zweites Unterrichtsfach studiert wird.
Zusätzlich zu den Unterrichtsfächern ist auch im Masterstudium das Studium des Kerncurriculum Lehrerbildung (KCL) verpflichtend, in dem Kompetenzen im bildungswissenschaftlichen Bereich vermittelt werden.
Das Masterstudium beinhaltet eine 18 Wochen umfassende schulische Praxisphase, die beide Unterrichtsfächer betrifft. Im Zusammenhang mit der schulischen Praxisphase wird in einem der beiden Unterrichtsfächer oder in der Erziehungswissenschaft ein Forschungsprojekt durchgeführt.
Bei der Anmeldung zur Master-Abschlussprüfung ist ein dreimonatiger studienrelevanter Aufenthalt in einem Land nachzuweisen, in dem Englisch Amtssprache ist.