Studiengangsprofil
Musik
Master Lehramt Sekundarstufe I
Schwäbisch Gmünd
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Short-Facts
- Abschluss: Master Lehramt Sekundarstufe I
- Sachgebiet(e): Musik (Lehramt)
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Schwäbisch Gmünd
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

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Kontakt
Hochschulstandort
Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
Oberbettringer Str. 200
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel: 07171 983-0
Fax: 07171 983-212
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Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Musik

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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Musik studiere?
Beim Studiengang Musik an der Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master Lehramt Sekundarstufe I
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Musik (Lehramt).
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Musik angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium
in Schwäbisch Gmünd angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Schwäbisch Gmünd angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Musik hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Musik zu studieren?
Für das Studium des Fachs Musik gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Die erforderliche fachliche Eignung im Fach Musik wird durch entsprechende fachwissenschaftliche, fachdidaktische und künstlerisch-musikpraktische Anteile des Bachelorstudiums im Umfang von insgesamt mindestens 15 ECTS-Punkten nachgewiesen. Falls das zugrundeliegende Bachelorstudium nicht mindestens 10 ECTS-Punkte künstlerischpraktisch Anteile enthält, kann der entsprechende Nachweis durch eine Eignungsprüfung
erbracht werden. Die Einzelheiten regelt die entsprechende Satzung.
Die erforderliche fachliche Eignung im Fach Musik wird durch entsprechende fachwissenschaftliche, fachdidaktische und künstlerisch-musikpraktische Anteile des Bachelorstudiums im Umfang von insgesamt mindestens 15 ECTS-Punkten nachgewiesen. Falls das zugrundeliegende Bachelorstudium nicht mindestens 10 ECTS-Punkte künstlerischpraktisch Anteile enthält, kann der entsprechende Nachweis durch eine Eignungsprüfung
erbracht werden. Die Einzelheiten regelt die entsprechende Satzung.
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Musik sind:
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) an allen Schulformen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Hauptschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Realschulen
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Studienplatzbörse
Für diesen Studiengang gibt es noch verfügbare Studienplätze. Hier findest Du Informationen zu Fristen und Kontaktmöglichkeiten.

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Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Die erforderliche fachliche Eignung im Fach Musik wird durch entsprechende fachwissenschaftliche, fachdidaktische und künstlerisch-musikpraktische Anteile des Bachelorstudiums im Umfang von insgesamt mindestens 15 ECTS-Punkten nachgewiesen. Falls das zugrundeliegende Bachelorstudium nicht mindestens 10 ECTS-Punkte künstlerischpraktisch Anteile enthält, kann der entsprechende Nachweis durch eine Eignungsprüfung
erbracht werden. Die Einzelheiten regelt die entsprechende Satzung.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) an allen Schulformen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Hauptschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Realschulen

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Fristen & Termine
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Sonstiges
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