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Studiengangsprofil

Arbeitsrecht

Short-Facts
  • Abschluss: Master of Laws
  • Sachgebiet(e): Europarecht, Öffentliches Recht, Privatrecht, Zivilrecht, Unternehmensmanagement, Organisationsmanagement, Wirtschaftsrecht
  • Regelstudienzeit: 5 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Berufsbegleitend
  • Standort(e): Weiden
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
Kaiser-Wilhelm-Ring 23
92224 Amberg
Tel: 09621 482-0
Fax: 09621 482-4991
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Arbeitsrecht studiere?

Beim Studiengang Arbeitsrecht an der Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Laws

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Europarecht, Öffentliches Recht, Privatrecht, Zivilrecht, Unternehmensmanagement, Organisationsmanagement, Wirtschaftsrecht.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 5 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 30 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Arbeitsrecht angeboten?

Das Studium wird als berufsbegleitendes Studium in Weiden angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Weiden angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Arbeitsrecht unterliegt einem Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Arbeitsrecht zu studieren?

Für das Studium des Fachs Arbeitsrecht gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschafts-, Geistes-, Sozial-, Rechts- oder Wirtschaftsingenieurwissenschaften; erfolgreiche Teilnahme am Eignungsverfahren; einschlägig qualifizierte Berufserfahrung nach Bachelor-Abschluss

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
04.10.2023 - 19.01.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2024 - 15.07.2024
Es können für bestimmte Studiengänge gesonderte Fristen gelten. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.oth-aw.de/studiengaenge-und-bildungsangebote/loslegen/bewerbenimmatrikulieren/bewerben/
Hochschulwechsler:
01.05.2024 - 15.07.2024
Es können für bestimmte Studiengänge gesonderte Fristen gelten. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.oth-aw.de/studiengaenge-und-bildungsangebote/loslegen/bewerbenimmatrikulieren/bewerben/
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2024 - 15.07.2024
Es können für bestimmte Studiengänge gesonderte Fristen gelten. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.oth-aw.de/studiengaenge-und-bildungsangebote/loslegen/bewerbenimmatrikulieren/bewerben/
Hochschulwechsler:
01.05.2024 - 15.07.2024
Die Einschreibung erfolgt online. Es kann Abweichungen geben. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.oth-aw.de/studiengaenge-und-bildungsangebote/loslegen/bewerbenimmatrikulieren/bewerben/
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibung erfolgt online.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibung erfolgt online.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.03.2024 - 08.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.11.2024 - 15.01.2025
Hochschulwechsler:
15.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.11.2024 - 15.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.11.2024 - 15.01.2025
Hochschulwechsler:
15.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.11.2024 - 15.01.2025
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.11.2024 - 15.01.2025
Hochschulwechsler:
15.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.11.2024 - 15.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.11.2024 - 15.01.2025
Hochschulwechsler:
15.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.11.2024 - 15.01.2025
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zugangsvoraussetzungen:
abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschafts-, Geistes-, Sozial-, Rechts- oder Wirtschaftsingenieurwissenschaften; erfolgreiche Teilnahme am Eignungsverfahren; einschlägig qualifizierte Berufserfahrung nach Bachelor-Abschluss
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Themenschwerpunkte

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
04.10.2023 - 19.01.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2024 - 15.07.2024
Es können für bestimmte Studiengänge gesonderte Fristen gelten. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.oth-aw.de/studiengaenge-und-bildungsangebote/loslegen/bewerbenimmatrikulieren/bewerben/
Hochschulwechsler:
01.05.2024 - 15.07.2024
Es können für bestimmte Studiengänge gesonderte Fristen gelten. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.oth-aw.de/studiengaenge-und-bildungsangebote/loslegen/bewerbenimmatrikulieren/bewerben/
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2024 - 15.07.2024
Es können für bestimmte Studiengänge gesonderte Fristen gelten. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.oth-aw.de/studiengaenge-und-bildungsangebote/loslegen/bewerbenimmatrikulieren/bewerben/
Hochschulwechsler:
01.05.2024 - 15.07.2024
Die Einschreibung erfolgt online. Es kann Abweichungen geben. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.oth-aw.de/studiengaenge-und-bildungsangebote/loslegen/bewerbenimmatrikulieren/bewerben/
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibung erfolgt online.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibung erfolgt online.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.03.2024 - 08.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.11.2024 - 15.01.2025
Hochschulwechsler:
15.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.11.2024 - 15.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.11.2024 - 15.01.2025
Hochschulwechsler:
15.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.11.2024 - 15.01.2025
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.11.2024 - 15.01.2025
Hochschulwechsler:
15.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.11.2024 - 15.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.11.2024 - 15.01.2025
Hochschulwechsler:
15.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.11.2024 - 15.01.2025
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Sonstiges

Studienbeitrag:
3250.00 EUR / Semester
Studienbeitrag (Bemerkung):
zzgl. Studentenwerksbeitrag (derzeit 52 EUR pro Semester)
Anmerkung:
AbsolventInnen des Masterstudienganges Arbeitsrecht verfügen über ein kritisches Verständnis des Arbeitsrechts, u. a. in den Bereichen: Arbeitsvertragsrecht, Kündigungsschutzrecht, Schutz besonderer Personengruppen, Berufsausbildungsverhältnis; Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertrags-, Mitbestimmungs-, Arbeitskampf- und Personalvertretungsrecht; Arbeitsgerichtsverfahren; Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Grundzüge des Sozialversicherungsrechts.
Für VolljuristInnen erfüllt der Masterstudiengang Arbeitsrecht die Voraussetzungen des Fachanwaltslehrgangs im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht"
AbsolventInnen erlangen den international anerkannten Abschluss "Master of Laws (LL.M.)".