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Studiengangsprofil

Arbeitsrecht

Short-Facts
  • Abschluss: Master of Laws
  • Sachgebiet(e): Europarecht, Öffentliches Recht, Privatrecht, Zivilrecht, Unternehmensmanagement, Organisationsmanagement, Wirtschaftsrecht
  • Regelstudienzeit: 5 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Berufsbegleitend
  • Standort(e): Weiden
  • Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
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Kontakt
Hochschulstandort
Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
Kaiser-Wilhelm-Ring 23
92224 Amberg
Tel: 09621 482-0
Fax: 09621 482-4991
Weitere Informationen / Services:
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FAQ zu Arbeitsrecht
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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Arbeitsrecht studiere?
Beim Studiengang Arbeitsrecht an der Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Laws
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Europarecht, Öffentliches Recht, Privatrecht, Zivilrecht, Unternehmensmanagement, Organisationsmanagement, Wirtschaftsrecht.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 5 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 30 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Arbeitsrecht angeboten?
Das Studium wird als berufsbegleitendes Studium in Weiden angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Weiden angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Arbeitsrecht unterliegt einem Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Arbeitsrecht zu studieren?
Für das Studium des Fachs Arbeitsrecht gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschafts-, Geistes-, Sozial-, Rechts- oder Wirtschaftsingenieurwissenschaften; erfolgreiche Teilnahme am Eignungsverfahren; einschlägig qualifizierte Berufserfahrung nach Bachelor-Abschluss
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Nächste Vorlesungszeit:
01.10.2024 - 17.01.2025
Aktuelle Anmeldungsfrist:
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zugangsvoraussetzungen:
abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschafts-, Geistes-, Sozial-, Rechts- oder Wirtschaftsingenieurwissenschaften; erfolgreiche Teilnahme am Eignungsverfahren; einschlägig qualifizierte Berufserfahrung nach Bachelor-Abschluss
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Themenschwerpunkte

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Fristen & Termine

Nächste Vorlesungszeit:
01.10.2024 - 17.01.2025
Aktuelle Anmeldungsfrist:
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
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Sonstiges

Studienbeitrag:
3250.00 EUR / Semester
Studienbeitrag (Bemerkung):
zzgl. Studentenwerksbeitrag (derzeit 52 € pro Semester)
Anmerkung:
AbsolventInnen des Masterstudienganges Arbeitsrecht verfügen über ein kritisches Verständnis des Arbeitsrechts, u. a. in den Bereichen: Arbeitsvertragsrecht, Kündigungsschutzrecht, Schutz besonderer Personengruppen, Berufsausbildungsverhältnis; Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertrags-, Mitbestimmungs-, Arbeitskampf- und Personalvertretungsrecht; Arbeitsgerichtsverfahren; Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Grundzüge des Sozialversicherungsrechts.
Für VolljuristInnen erfüllt der Masterstudiengang Arbeitsrecht die Voraussetzungen des Fachanwaltslehrgangs im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“
AbsolventInnen erlangen den international anerkannten Abschluss „Master of Laws (LL.M.)“.
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