Soziale Arbeit (BASA-online)
- Studienfeld(er): Soziale Arbeit
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 8 Semester
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium, Fernstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Hüfferstr. 27
48149 Münster
Tel: 0251 83-0
Fax: 0251 83-64015
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation
einschlägige Berufserfahrung von mindestens 36 Monaten bei einer halben Stelle, 27 Monaten bei einer dreiviertel Stelle
oder 18 Monaten bei einer vollen Stelle (Handlungsfeld übliche Arbeitszeit) bis zum Beginn des ersten Fachsemesters (Studienbeginn Sommersemester: 01. März; Studienbeginn Wintersemester: 01. September) zu erbringen. Die erforderliche Berufspraxis kann sich aus verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen zusammen setzen. Jede Tätigkeit ist separat nachzuweisen
Einschlägige Berufstätigkeit im Sozialen Bereich (mind. 15 Wochenstunden) während des Studiums
Positives Ergebnis des Feststellungsverfahrens zur studiengangbezogenen besonderen Eignung (Anmeldefrist für Eignungsprüfung s. Internetseite Studiengang)
- Nächste Vorlesungszeit:
-
22.09.2025 - 06.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Wie deutsche Bewerbe*innen
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Wie deutsche Bewerber*innen
Ausnahme: für die Master-Studiengänge Photonics, Chemical Engineering und Materials Science and Engineering am 01.02. - 31.05.
Außerdem gilt folgendes: Nicht fachtreue Bewerberinnen und Bewerber, die einen NC-Studiengang studieren möchten, müssen sich für die Zugangsprüfung bewerben. In zulassungsfreien Studiengängen kann ein Probestudium aufgenommen werden
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation
einschlägige Berufserfahrung von mindestens 36 Monaten bei einer halben Stelle, 27 Monaten bei einer dreiviertel Stelle
oder 18 Monaten bei einer vollen Stelle (Handlungsfeld übliche Arbeitszeit) bis zum Beginn des ersten Fachsemesters (Studienbeginn Sommersemester: 01. März; Studienbeginn Wintersemester: 01. September) zu erbringen. Die erforderliche Berufspraxis kann sich aus verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen zusammen setzen. Jede Tätigkeit ist separat nachzuweisen
Einschlägige Berufstätigkeit im Sozialen Bereich (mind. 15 Wochenstunden) während des Studiums
Positives Ergebnis des Feststellungsverfahrens zur studiengangbezogenen besonderen Eignung (Anmeldefrist für Eignungsprüfung s. Internetseite Studiengang)
- Nächste Vorlesungszeit:
-
22.09.2025 - 06.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
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Wie deutsche Bewerbe*innen
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Wie deutsche Bewerber*innen
Ausnahme: für die Master-Studiengänge Photonics, Chemical Engineering und Materials Science and Engineering am 01.02. - 31.05.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Probestudium
- Anmerkung:
- Nicht fachtreue Bewerberinnen und Bewerber, die einen NC-Studiengang studieren möchten, müssen sich für die Zugangsprüfung bewerben. In zulassungsfreien Studiengängen kann ein Probestudium aufgenommen werden
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite