Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung
- Studienfeld(er): Landschaftsarchitektur, Landschaftsgestaltung, Landschaftsplanung
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 8 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Arcisstraße 21
80333 München
Tel: 089 289-01
Fax: 089 289-22000
Bestehen des Eignungsfeststellungsverfahrens
Internationale Bewerber: Bitte beachten Sie die folgenden angegebenen Hinweise bezüglich Bewerbung und Zulassung:
https://www.tum.de/studium/internationale-studierende/bewerbung-und-zulassung/
- Schwerpunkte:
- Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Außerdem gilt folgendes: Zu den genauen Voraussetzungen erkundigen Sie sich bitte vorab auf der unten genannten Internetseite.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bestehen des Eignungsfeststellungsverfahrens
Internationale Bewerber: Bitte beachten Sie die folgenden angegebenen Hinweise bezüglich Bewerbung und Zulassung:
https://www.tum.de/studium/internationale-studierende/bewerbung-und-zulassung/
- Schwerpunkte:
- Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung
- Studienbeitrag (Bemerkung):
-
Ab dem Wintersemester 2024/25 hat die TUM Studiengebühren für internationale Studierende von außerhalb der EU/EEA eingeführt.
Mehr Informationen finden Sie online hier: https://www.tum.de/studium/studienfinanzierung/studiengebuehren-fuer-studierende-aus-nicht-eu-laendern
Viele Internationale Studierende können einen Erlass oder ein Stipendium beantragen, Information dazu finden Sie online hier:
https://www.tum.de/studium/studienfinanzierung/gebuehren/stipendien-und-erlasse
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung in Verbindung mit- Beratungsgespräch an der Hochschule
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Eignungsprüfung
- Beratungsgespräch an der Hochschule
- Anmerkung:
- Zu den genauen Voraussetzungen erkundigen Sie sich bitte vorab auf der unten genannten Internetseite.
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite