Sozialpädagogik
- Studienfeld(er): Sozialpädagogik (Lehramt)
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Neuer Graben/Schloss
49074 Osnabrück
Tel: 0541 969-0
Fax: 0541 969-14111
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Berufliche Schulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Hinweise zu freien Studienplätzen und verlängerten Fristen finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
03.12.2025 - 15.01.2026Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2026/27 möglich.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbung erfolgt über uni-assist e.V.
Hinweise für Studierende aus nicht EU-Staaten finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aussereuropaeische-laender
Außerdem gilt folgendes: Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Berufliche Schulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Hinweise zu freien Studienplätzen und verlängerten Fristen finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
03.12.2025 - 15.01.2026Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2026/27 möglich.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbung erfolgt über uni-assist e.V.
Hinweise für Studierende aus nicht EU-Staaten finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aussereuropaeische-laender
Der Studiengang wird in Kooperation mit der Stiftung Hochschule Osnabrück angeboten.
Das grundständige Studienangebot der Fachrichtung Sozialpädagogik erfolgt an der Stiftung Hochschule Osnabrück.
Das Studienangebot der Fächer Deutsch, Englisch, Evangelische Religion, Katholische Religion, Islamische Religion, Informatik, Mathematik, Physik oder Sport sowie das der Berufs- und Wirtschaftspädagogik, die u. a. die erforderlichen Allgemeinen Schulpraktischen Studien von insgesamt 5 Wochen an berufsbildenden Schulen begleitet, erfolgt an der Universität Osnabrück.
Daneben ist der Abschluss berufsqualifizierend für Tätigkeiten im Umfeld der Sozialpädagogik beispielsweise in außerschulischen Bildungseinrichtungen oder für Forschungs-, Entwicklungs-, Schulungs-, Unternehmens- oder Marketingtätigkeiten.
Informationen über die beteiligten Fächer finden Sie unter diesen Stichworten im Hochschulkompass aber auch direkt über die Seiten der Universität Osnabrück.
Informationen über die Fachrichtung Sozialpädagogik finden Sie unter diesem Stichwort im Hochschulkompass aber auch direkt über die Seiten der Stiftung Hochschule Osnabrück.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite