Studiengangsprofil
Pflege/ Angewandte Pflegewissenschaft
Short-Facts
- Abschluss: Bachelor
- Sachgebiet(e): Pflegewissenschaft
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Duales Studium, Duales Studium, ausbildungsintegrierend
- Standort(e): Görlitz
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Hochschule Zittau/Görlitz
Theodor-Körner-Allee 16
02763 Zittau
Tel: 03583 6120
Fax: 03583 6123009
Theodor-Körner-Allee 16
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FAQ zu Pflege/ Angewandte Pflegewissenschaft

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Pflege/ Angewandte Pflegewissenschaft studiere?
Beim Studiengang Pflege/ Angewandte Pflegewissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Bachelor
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Pflegewissenschaft.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 42 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Pflege/ Angewandte Pflegewissenschaft angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium, duales Studium, duales Studium und als ausbildungsintegrierend
in Görlitz angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Görlitz angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Pflege/ Angewandte Pflegewissenschaft hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Pflege/ Angewandte Pflegewissenschaft zu studieren?
Für das Studium des Fachs Pflege/ Angewandte Pflegewissenschaft gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis Eignung für den Pflegeberuf: Vorlage eines ärztlichen Attests
- polizeiliches Führungszeugnis
- Impfschutz gemäß IfSG
- Sprachkenntnisse: Ausländische Bewerber/innen sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveau C1 oder vergleichbare Nachweise)
Ein Praktikum in der Pflege vor dem Studienbeginn wird empfohlen.
- Nachweis Eignung für den Pflegeberuf: Vorlage eines ärztlichen Attests
- polizeiliches Führungszeugnis
- Impfschutz gemäß IfSG
- Sprachkenntnisse: Ausländische Bewerber/innen sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveau C1 oder vergleichbare Nachweise)
Ein Praktikum in der Pflege vor dem Studienbeginn wird empfohlen.
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
06.10.2025 - 30.01.2026Im Anschluss daran 3 Wochen Prüfungszeit
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
02.05.2025 - 30.09.2025Nur wenn die sprachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
02.05.2026 - 15.09.2026Achtung, wenn ein Studienkolleg vorgeschaltet werden muss, dann gelten diese Fristen nicht. In diesem Falle bitte direkt an der Hochschule nachfragen.
Kann ich Pflege/ Angewandte Pflegewissenschaft ohne Abitur studieren?
Ja, ein Studium ist an der Hochschule Zittau/Görlitz ohne Abitur möglich.
Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Studium ohne Abitur?
Für Pflege/ Angewandte Pflegewissenschaft gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.
Was muss ich bei der Bewerbung ohne Abitur beachten?
Außerdem gilt folgendes:
Voraussteztzungen lt. §18 Abs. 3 SächsHSG - abgeschlossene mindestens zweijährige staatlich geregelte Berufsausbildung in Verbindung mit einer dreijährigen Berufserfahrung im erlernten Beruf, einem Beratungsgespräch an der Hochschule und der bestandenen Hochschulzugangsprüfung an der Hochschule.
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- - Nachweis Eignung für den Pflegeberuf: Vorlage eines ärztlichen Attests
- polizeiliches Führungszeugnis
- Impfschutz gemäß IfSG
- Sprachkenntnisse: Ausländische Bewerber/innen sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveau C1 oder vergleichbare Nachweise)
Ein Praktikum in der Pflege vor dem Studienbeginn wird empfohlen.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
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Fristen & Termine
- Nächste Vorlesungszeit:
-
06.10.2025 - 30.01.2026Im Anschluss daran 3 Wochen Prüfungszeit
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
02.05.2025 - 30.09.2025Nur wenn die sprachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
02.05.2026 - 15.09.2026Achtung, wenn ein Studienkolleg vorgeschaltet werden muss, dann gelten diese Fristen nicht. In diesem Falle bitte direkt an der Hochschule nachfragen.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Sonstiges
Anmerkung:
Mit dem Bachelor-Studiengang Pflege erwirbst Du innerhalb von 7 Semestern (3,5 Jahren) zwei Abschlüsse: Den akademischen Grad „Bachelor of Science“ sowie die staatliche Berufszulassung als Pflegefachkraft, Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.
Studieren ohne Abitur:
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung in Verbindung mit- Beratungsgespräch an der Hochschule
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Beratungsgespräch an der Hochschule
- Anmerkung:
- Voraussteztzungen lt. §18 Abs. 3 SächsHSG - abgeschlossene mindestens zweijährige staatlich geregelte Berufsausbildung in Verbindung mit einer dreijährigen Berufserfahrung im erlernten Beruf, einem Beratungsgespräch an der Hochschule und der bestandenen Hochschulzugangsprüfung an der Hochschule.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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