Studiengangsprofil
Hebammenwissenschaft
Short-Facts
- Abschluss: Bachelor of Science (Ein-Fach-Bachelor)
- Sachgebiet(e): Gesundheitswissenschaft
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Duales Studium, Duales Studium, ausbildungsintegrierend
- Standort(e): Mainz
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
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FAQ zu Hebammenwissenschaft

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Hebammenwissenschaft studiere?
Beim Studiengang Hebammenwissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Bachelor of Science (Ein-Fach-Bachelor)
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Gesundheitswissenschaft.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Hebammenwissenschaft angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium, duales Studium, duales Studium und als ausbildungsintegrierend
in Mainz angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Hebammenwissenschaft hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Hebammenwissenschaft zu studieren?
Für das Studium des Fachs Hebammenwissenschaft gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Ausbildungsvertrag mit einer kooperierenden Praxiseinrichtung
Ausbildungsvertrag mit einer kooperierenden Praxiseinrichtung
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Hebammenwissenschaft sind:
- Schwerpunkte:
- Begleitung, Frauengesundheit, Geburtshilfe, Gesundheitskompetenz, Kommunikation, Management, Neonatologie, Physiologie, Planetary Health, Prävention
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.06.2025 - 01.09.2025Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.06.2025 - 01.09.2025Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Kann ich Hebammenwissenschaft ohne Abitur studieren?
Ja, ein Studium ist an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ohne Abitur möglich.
Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Studium ohne Abitur?
Für Hebammenwissenschaft gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.
Was muss ich bei der Bewerbung ohne Abitur beachten?
Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur:
Zur Internetseite
.
Außerdem gilt folgendes: Die beruflichen Qualifikation muss in einer der folgenden Berufsausbildungen erfolgt sein:
Gesundheits- und Krankenpfleger*in
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
Pflegefachfrau/-mann
Krankenschwester/Krankenpfleger
Außerdem gilt folgendes: Die beruflichen Qualifikation muss in einer der folgenden Berufsausbildungen erfolgt sein:
Gesundheits- und Krankenpfleger*in
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
Pflegefachfrau/-mann
Krankenschwester/Krankenpfleger
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Ausbildungsvertrag mit einer kooperierenden Praxiseinrichtung

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
- Schwerpunkte:
- Begleitung, Frauengesundheit, Geburtshilfe, Gesundheitskompetenz, Kommunikation, Management, Neonatologie, Physiologie, Planetary Health, Prävention

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Fristen & Termine
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.06.2025 - 01.09.2025Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.06.2025 - 01.09.2025Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Sonstiges
Studieren ohne Abitur:
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
-
Die beruflichen Qualifikation muss in einer der folgenden Berufsausbildungen erfolgt sein:
Gesundheits- und Krankenpfleger*in
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
Pflegefachfrau/-mann
Krankenschwester/Krankenpfleger - Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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