Studiengangsprofil
Gehobener Polizieivollzugsdienst - Polizeistudium im Ausbildungsdienst (B.A.)
Short-Facts
- Abschluss: Bachelor
- Sachgebiet(e): Gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst, Polizeiberufe
- Regelstudienzeit: 18 Monate
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Villingen-Schwenningen
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
Sturmbühlstraße 250
78054 Villingen-Schwenningen
Tel: 07720 3090
Fax: 07720 3093179
Sturmbühlstraße 250
78054 Villingen-Schwenningen
Tel: 07720 3090
Fax: 07720 3093179
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Gehobener Polizieivollzugsdienst - Polizeistudium im Ausbildungsdienst (B.A.)

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Gehobener Polizieivollzugsdienst - Polizeistudium im Ausbildungsdienst (B.A.) studiere?
Beim Studiengang Gehobener Polizieivollzugsdienst - Polizeistudium im Ausbildungsdienst (B.A.) an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Bachelor
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst, Polizeiberufe.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 18 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Gehobener Polizieivollzugsdienst - Polizeistudium im Ausbildungsdienst (B.A.) angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium
in Villingen-Schwenningen angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Villingen-Schwenningen angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Gehobener Polizieivollzugsdienst - Polizeistudium im Ausbildungsdienst (B.A.) unterliegt einem Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Gehobener Polizieivollzugsdienst - Polizeistudium im Ausbildungsdienst (B.A.) zu studieren?
Für das Studium des Fachs Gehobener Polizieivollzugsdienst - Polizeistudium im Ausbildungsdienst (B.A.) gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung für Aufsteiger aus dem mittleren Polizeivollzugsdienst mit mindestens fünfjähriger Dienstzeit.
Verwaltungsinterne Ausbildung für Aufsteiger aus dem mittleren Polizeivollzugsdienst mit mindestens fünfjähriger Dienstzeit.
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Gehobener Polizieivollzugsdienst - Polizeistudium im Ausbildungsdienst (B.A.) sind:
- Schwerpunkte:
- Schutzpolizei
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Verwaltungsinterne Ausbildung für Aufsteiger aus dem mittleren Polizeivollzugsdienst mit mindestens fünfjähriger Dienstzeit.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
- Schwerpunkte:
- Schutzpolizei

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Fristen & Termine
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Sonstiges
Anmerkung:
Weiterbildender Bachelor; der sogenannte erfahrungsbasierte Studiengang ist ausschließlich Polizeibeamtinnen und Poliziebeamten vorbehalten, die eine mindestens frünfjährige Dienstzeit im mittleren Polizeivollzugsdienst (inklusive Ausbildung) absolviert haben. Somit werden außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf die Gesamtstudienzeit angerechnet.

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