Publizistik
- Abschluss: Bachelor of Arts (Zwei-Fächer-Bachelor)
- Sachgebiet(e): Kommunikationswissenschaft, Publizistik
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Mainz
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919

- Schwerpunkte:
- Journalismus, Mediengeschichte, Mediennutzung, Medienpolitik, Medienrecht, Medienwirkung, Medienwirtschaft, Öffentlichkeitsarbeit, Politische Kommunikation, Unternehmenskommunikation
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
01.12.2025 - 15.01.2026Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
16.11.2025 - 15.01.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
16.11.2025 - 15.01.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Außerdem gilt folgendes: Erwerb der unmittelbaren allgemeinen HZB durch Nachweis einer Meisterprüfung oder meisteräquivalenter Fortbildung.
Erwerb der unmittelbaren fachgebundenen HZB durch Nachweis einer fachverwandten Ausbildung (Mindestnote 2,5; Nachweis von Berufserfahrung/-tätigkeit ist nicht erforderlich).
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC

- Schwerpunkte:
- Journalismus, Mediengeschichte, Mediennutzung, Medienpolitik, Medienrecht, Medienwirkung, Medienwirtschaft, Öffentlichkeitsarbeit, Politische Kommunikation, Unternehmenskommunikation

- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
01.12.2025 - 15.01.2026Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
16.11.2025 - 15.01.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
16.11.2025 - 15.01.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
-
Erwerb der unmittelbaren allgemeinen HZB durch Nachweis einer Meisterprüfung oder meisteräquivalenter Fortbildung.
Erwerb der unmittelbaren fachgebundenen HZB durch Nachweis einer fachverwandten Ausbildung (Mindestnote 2,5; Nachweis von Berufserfahrung/-tätigkeit ist nicht erforderlich). - Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite
