Musik - Oper und Konzert
- Studienfeld(er): Gesang, Sprechen, Korrepetition, Oper, Musiktheater
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 8 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Hochschulzugangsberechtigung gem. § 33 und § 65 Abs. 1 oder 2 HochSchG:
Allgemeine Hochschulreife oder fachbezogene Studienberechtigung.
Abweichend davon reicht der qualifizierte Sekundarabschluss I (zum Besipiel Abschluss der Realschule) aus, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die Eignungsprüfung in dem gewählten künstlerischen Hauptfach mit mindestens der Punktzahl 13 bestanden hat und die Eignungsprüfung insgesamt bestanden wurde.
Bestehen der Eignungsprüfung (siehe https://www.musik.uni-mainz.de/studium/bewerbung/).
Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (Niveau DSH-1-GERR oder Äquivalente) zu erbringen. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung.
- Schwerpunkte:
- Chor, Gesang, Korrepetition, Vokalensemble
- Weitere Sprachen:
- Englisch
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Außerdem gilt folgendes: Erwerb der unmittelbaren allgemeinen HZB durch Nachweis einer Meisterprüfung oder meisteräquivalenter Fortbildung.
Erwerb der unmittelbaren fachgebundenen HZB durch Nachweis einer fachverwandten Ausbildung (Mindestnote 2,5; Nachweis von Berufserfahrung/-tätigkeit ist nicht erforderlich).
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Hochschulzugangsberechtigung gem. § 33 und § 65 Abs. 1 oder 2 HochSchG:
Allgemeine Hochschulreife oder fachbezogene Studienberechtigung.
Abweichend davon reicht der qualifizierte Sekundarabschluss I (zum Besipiel Abschluss der Realschule) aus, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die Eignungsprüfung in dem gewählten künstlerischen Hauptfach mit mindestens der Punktzahl 13 bestanden hat und die Eignungsprüfung insgesamt bestanden wurde.
Bestehen der Eignungsprüfung (siehe https://www.musik.uni-mainz.de/studium/bewerbung/).
Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (Niveau DSH-1-GERR oder Äquivalente) zu erbringen. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung.
- Schwerpunkte:
- Chor, Gesang, Korrepetition, Vokalensemble
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
-
Erwerb der unmittelbaren allgemeinen HZB durch Nachweis einer Meisterprüfung oder meisteräquivalenter Fortbildung.
Erwerb der unmittelbaren fachgebundenen HZB durch Nachweis einer fachverwandten Ausbildung (Mindestnote 2,5; Nachweis von Berufserfahrung/-tätigkeit ist nicht erforderlich). - Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite