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Studiengangsprofil

Steuerlehre

Bachelor of Arts
Worms
Dein SIT-Match
Short-Facts
  • Abschluss: Bachelor of Arts
  • Sachgebiet(e): Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Steuerwesen, Controlling, Steuerrecht
  • Regelstudienzeit: 7 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Worms
  • Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Hochschulstandort
Hochschule Worms, University of Applied Sciences
Erenburgerstr. 19
67549 Worms
Tel: 06241 509-0
Fax: 06241 509-281
Weitere Informationen / Services:
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  • Bachelor of Laws / Arts
  • Verwaltung mit gesellschaftlichem Impact
Weitere Infos
FAQ zu Steuerlehre
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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Steuerlehre studiere?
Beim Studiengang Steuerlehre an der Hochschule Worms, University of Applied Sciences handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Steuerwesen, Controlling, Steuerrecht.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 42 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Steuerlehre angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Worms angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Worms angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Steuerlehre hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Steuerlehre zu studieren?
Für das Studium des Fachs Steuerlehre gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife oder gleichwertige Studienberechtigung
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Steuerlehre sind:
Schwerpunkte:
Betriebliche Steuerlehre, Bilanzsteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Rechnungswesen, Steuerrecht, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Nächste Vorlesungszeit:
01.09.2025 - 28.02.2026
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
02.05.2025 - 31.08.2025
Die Bewerbung für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung erfolgt dezentral über das Bewerbungsportal der Hochschule Worms.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://www.hs-worms.de/bewerben/fuer-ein-studium-bewerben/dezentrale-bewerbung-hs-worms
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
02.05.2025 - 31.08.2025
Die Bewerbung für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung erfolgt dezentral über das Bewerbungsportal der Hochschule Worms.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://www.hs-worms.de/bewerben/fuer-ein-studium-bewerben/dezentrale-bewerbung-hs-worms
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
Kann ich Steuerlehre ohne Abitur studieren?
Ja, ein Studium ist an der Hochschule Worms, University of Applied Sciences ohne Abitur möglich.
Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Studium ohne Abitur?
Für Steuerlehre gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.
Was muss ich bei der Bewerbung ohne Abitur beachten?
Außerdem gilt folgendes: Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnote 2,5 oder besser) abgeschlossen haben, erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium aller Fächer an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen.
Zulassung & Bewerbung
Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife oder gleichwertige Studienberechtigung
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Themenschwerpunkte
Schwerpunkte:
Betriebliche Steuerlehre, Bilanzsteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Rechnungswesen, Steuerrecht, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht
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Fristen & Termine
Nächste Vorlesungszeit:
01.09.2025 - 28.02.2026
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
02.05.2025 - 31.08.2025
Die Bewerbung für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung erfolgt dezentral über das Bewerbungsportal der Hochschule Worms.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://www.hs-worms.de/bewerben/fuer-ein-studium-bewerben/dezentrale-bewerbung-hs-worms
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
02.05.2025 - 31.08.2025
Die Bewerbung für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung erfolgt dezentral über das Bewerbungsportal der Hochschule Worms.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://www.hs-worms.de/bewerben/fuer-ein-studium-bewerben/dezentrale-bewerbung-hs-worms
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
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Sonstiges
Anmerkung:
BewerberInnen mit abgeschlossener Berufsausbildung Steuerfachangestellte, Steuerfachwirt, Finanzwirt oder Bilanzbuchaltung können direkt ins das zweite Fachsemester einsteigen.

Studiengang auch im Praxisverbund (dual) möglich: die Studierenden vertiefen ihr in den Vorlesungszeiten erworbenes Wissen in den vorlesungsfreien Zeiten bei einem Praxispartner und wenden es dort an.
Studieren ohne Abitur:
Studieren ohne Abitur möglich:
Ja
Zulassungsbedingungen(en):

Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung in Verbindung mit
  • Beratungsgespräch an der Hochschule

Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit
  • Beratungsgespräch an der Hochschule
Anmerkung:
Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnote 2,5 oder besser) abgeschlossen haben, erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium aller Fächer an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen.
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