Musik
- Studienfeld(er): Musik (Lehramt)
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Das sagen Studierende über Wuppertal
(1) Der Zugang zum Studium des Teilstudienganges Musik im Kombinationsstudiengang Lehramt an
Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Abschluss Master of Education setzt den
Nachweis der spezifischen, auf die Anforderung für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und
Gesamtschulen abgestimmten Eignung für das Fach Musik voraus. Sofern der Nachweis nicht
vorliegt, wird die Eignung auf Antrag gegebenenfalls in einem besonderen Verfahren festgestellt.
(2) In den Teilstudiengang Musik im Kombinationsstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundarund
Gesamtschulen mit dem Abschluss Master of Education können Bewerberinnen und Bewerber
aufgenommen werden, die mindestens 61 LP Bachelorstudien in der Fachrichtung Musik (ohne
Einbezug der Abschlussarbeit) nachweisen, davon mindestens 6 LP fachdidaktische Studien.
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Grundschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) an allen Schulformen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Hauptschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Realschulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
Die Vorlesungszeiten sind NRW-weit festgelegt und können unter https://www.mkw.nrw/studium/informieren/vorlesungszeiten/ eingesehen werden.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.05.2026 - 15.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.05.2026 - 15.07.2026
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- (1) Der Zugang zum Studium des Teilstudienganges Musik im Kombinationsstudiengang Lehramt an
Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Abschluss Master of Education setzt den
Nachweis der spezifischen, auf die Anforderung für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und
Gesamtschulen abgestimmten Eignung für das Fach Musik voraus. Sofern der Nachweis nicht
vorliegt, wird die Eignung auf Antrag gegebenenfalls in einem besonderen Verfahren festgestellt.
(2) In den Teilstudiengang Musik im Kombinationsstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundarund
Gesamtschulen mit dem Abschluss Master of Education können Bewerberinnen und Bewerber
aufgenommen werden, die mindestens 61 LP Bachelorstudien in der Fachrichtung Musik (ohne
Einbezug der Abschlussarbeit) nachweisen, davon mindestens 6 LP fachdidaktische Studien.
- Lehramtsbefähigender Master für:
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Die Vorlesungszeiten sind NRW-weit festgelegt und können unter https://www.mkw.nrw/studium/informieren/vorlesungszeiten/ eingesehen werden.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
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15.05.2026 - 15.07.2026
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