- Studienfeld(er): Ethik, Humanmedizin
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Fernstudium, Teilzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Mainz
100 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 4,4 Sternen.
Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
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Das sagen Studierende über Mainz
Grundständiger Hochschulabschluss an einer deutschen/ausländischen Hochschule in Medizin, einem Fach, das die Berufstätigkeit in der öffentlichen Gesundheitsversorgung eröffnet oder in einem der Fachgebiete Philosophie, Rechtswissenschaften, Psychologie, Lebenswissenschaften, Pflegewissenschaft, Sozialwissenschaften.
Mind. einjährige postgraduale Berufspraxis.
Eine Zulassung erfolgt auch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung und
- Nachweis einer anschließenden mind. dreijährigen einschlägigen Berufstätigkeit und
-Bestehen einer Eignungsprüfung
Ausreichende englische Sprachkenntnisse.
Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.04.2026 - 11.07.2026Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 18.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 01.09.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 01.09.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Grundständiger Hochschulabschluss an einer deutschen/ausländischen Hochschule in Medizin, einem Fach, das die Berufstätigkeit in der öffentlichen Gesundheitsversorgung eröffnet oder in einem der Fachgebiete Philosophie, Rechtswissenschaften, Psychologie, Lebenswissenschaften, Pflegewissenschaft, Sozialwissenschaften.
Mind. einjährige postgraduale Berufspraxis.
Eine Zulassung erfolgt auch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung und
- Nachweis einer anschließenden mind. dreijährigen einschlägigen Berufstätigkeit und
-Bestehen einer Eignungsprüfung
Ausreichende englische Sprachkenntnisse.
Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Nächste Vorlesungszeit:
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13.04.2026 - 11.07.2026Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 18.07.2026
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01.04.2026 - 01.09.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 01.09.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienbeitrag:
- 2000.00 EUR / Semester
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- Die Modulgebühr beträgt 1000 EUR. Es können maximal zwei Module pro Semester belegt werden. Die Masterabschlussprüfung sowie eventuelle Wiederholungsprüfungen werden extra berechnet.
Bewerbungsfrist für das SoSe bis 1. Februar, für das Wintersemester bis 1. August
Fernstudiengang der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Kooperation mit der Europäischen Akademie zur Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen Bad Neuenahr-Ahrweiler GmbH