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Studienprofil
Master of Education
Informatik
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Ein Angebot der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Für den Inhalt ist die Hochschule verantwortlich.
Steckbrief
- Abschluss:
- Master of Education
- Sachgebiet(e):
- Informatik (Lehramt)
- Regelstudienzeit:
- 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache:
- Deutsch
- Studienform(en):
- Vollzeitstudium
- Standort(e):
- Mainz
Weitere basisinformationen
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- 1. Nachweis eines lehramtsbezogenen Bachelorabschlusses (Bachelor of Education) im entsprechenden Fach. Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einem Studienabschluss, der nicht in vollem Umfang, jedoch entsprechend einem Umfang von mindestens 140 Leistungspunkte, der geforderten Bachelorprüfung gleichwertig ist, können unter der Bedingung zum Masterstudiengang zugelassen werden, dass die fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen bis zum Ablauf des ersten Studienjahres nachträglich erworben werden. Werden die Nachweise nicht innerhalb der genannten Frist geführt, ist eine Fortführung des Studiums nicht mehr möglich; die Immatrikulation wird ohne weitere Mitteilung aufgehoben.
Informatik darf nur in Kombination mit Mathematik oder Physik studiert werden.
2. Im Studiengang Master of Education wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen.
3. Der Prüfungsanspruch im Fach Informatik im Studiengang Master of Education darf nicht verloren sein.
Themenschwerpunkte
- Schwerpunkte:
- Technische Informatik, Angewandte Informatik, Praktische Informatik, Theoretische Informatik
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 11) oder das Gymnasium
- Alle Stufen, Schulformen
Fristen & Termine
Wintersemester
- Vorlesungszeit:
-
18.10.2021 - 15.02.2022
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
01.06.2021 - 01.09.2021In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07.2020. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.06.2021 - 01.09.2021
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.06.2021 - 01.09.2021Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) erworben haben, sollten ihre Zeugnisse so früh wie möglich über den Studierendenservice - Zulassung International (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07.2020. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.06.2021 - 01.09.2021Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) erworben haben, sollten ihre Zeugnisse so früh wie möglich über den Studierendenservice - Zulassung International (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07.2020. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
01.06.2021 - 15.07.2021Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-bewerbung
- Hochschulwechsler:
-
01.06.2021 - 15.07.2021
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.06.2021 - 15.07.2021Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) erworben haben, sollten ihre Zeugnisse so früh wie möglich über den Studierendenservice - Zulassung International (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.06.2021 - 15.07.2021Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) erworben haben, sollten ihre Zeugnisse so früh wie möglich über den Studierendenservice - Zulassung International (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
01.04.2021 - 01.09.2021In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05.2021. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.04.2021 - 01.09.2021
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.04.2021 - 01.09.2021Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) erworben haben, sollten ihre Zeugnisse so früh wie möglich über den Studierendenservice - Zulassung International (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05.2020. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.04.2021 - 01.09.2021Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) erworben haben, sollten ihre Zeugnisse so früh wie möglich über den Studierendenservice - Zulassung International (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05.2020. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
01.04.2021 - 15.05.2021Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-master
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.04.2021 - 15.05.2021
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.04.2021 - 15.05.2021Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) erworben haben, sollten ihre Zeugnisse so früh wie möglich über den Studierendenservice - Zulassung International (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.04.2021 - 15.05.2021Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) erworben haben, sollten ihre Zeugnisse so früh wie möglich über den Studierendenservice - Zulassung International (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
Sommersemester
- Vorlesungszeit:
-
12.04.2021 - 17.07.2021
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
Sonstiges
Anmerkung:
Die Uni Mainz bietet den Master of Education ausschließlich für das Lehramt an Gymnasien an.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie).
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie).
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Kontakt Hochschule
Weitere Informationen / Services:
www.uni-mainz.de
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den HOCHSCHULKOMPASS der HRK erzeugt.
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