Gesang, künstlerischer Schwerpunkt
- Abschluss: Master of Music
- Sachgebiet(e): Gesang, Sprechen
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Mannheim
N 7, 18
68161 Mannheim
Tel: 0621 292-3512
Fax: 0621 292-2072
Beim Studiengang Gesang, künstlerischer Schwerpunkt an der Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Music
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Gesang, Sprechen.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Mannheim angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Mannheim angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Der Studiengang Gesang, künstlerischer Schwerpunkt hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.
Für das Studium des Fachs Gesang, künstlerischer Schwerpunkt gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Aufnahmeprüfung
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
05.10.2020 - 06.02.2021
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
entfällt
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
entfällt
- Vorlesungszeit:
-
22.03.2021 - 10.07.2021
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
entfällt
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
entfällt
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Aufnahmeprüfung
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
- Vorlesungszeit:
-
05.10.2020 - 06.02.2021
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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entfällt
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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entfällt
- Vorlesungszeit:
-
22.03.2021 - 10.07.2021
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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entfällt
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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entfällt
- Studienbeitrag (Bemerkung):
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zzgl. 60,00 Verwaltungskostenbeitrag + 66,50 Studentenwerksbeitrag
Beim Zusatzstudium und in der Solistische Ausbildung beträgt die Studiengebühr 700,00 zzgl. 60,00 Verwaltungskostenbeitrag + 66,50 Studentenwerksbeitrag. Im Teilzeitstudiengang Solistische Ausbildung beträgt die Studiengebühr 350,00 zzgl. 60,00 Verwaltungskostenbeitrag und 66,50 Studentenwerksbeitrag pro Semester.