Short-Facts
- Abschluss: Master of Arts
- Sachgebiet(e): Geschichte
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Mainz
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Geschichte

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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Geschichte studiere?
Beim Studiengang Geschichte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master of Arts
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Geschichte.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Geschichte angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium
in Mainz angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Geschichte hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Geschichte zu studieren?
Für das Studium des Fachs Geschichte gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Bachelorabschluss mit geschichtswissenschaftlichen Anteilen von mind. 60 Leistungspunkten, in dem alle drei Epochen des MA-Studiengangs Geschichte (Alte Geschichte, Mittelalter, Neuzeit) studiert wurden.
Vorausgesetzt wird Latein (Latinum oder staatliche Ergänzungsprüfung).
Ebenso vorausgesetzt werden Englisch sowie eine romanische oder slawische Fremdsprache
Bei ausländischen Studienbewerber/innen aus nichtdeutschsprachigen Ländern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
Bachelorabschluss mit geschichtswissenschaftlichen Anteilen von mind. 60 Leistungspunkten, in dem alle drei Epochen des MA-Studiengangs Geschichte (Alte Geschichte, Mittelalter, Neuzeit) studiert wurden.
Vorausgesetzt wird Latein (Latinum oder staatliche Ergänzungsprüfung).
Ebenso vorausgesetzt werden Englisch sowie eine romanische oder slawische Fremdsprache
Bei ausländischen Studienbewerber/innen aus nichtdeutschsprachigen Ländern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Geschichte sind:
- Schwerpunkte:
- Alte Geschichte, Byzantinistik, Landesgeschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuzeitliche Geschichte, Osteuropäische Geschichte
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelorabschluss mit geschichtswissenschaftlichen Anteilen von mind. 60 Leistungspunkten, in dem alle drei Epochen des MA-Studiengangs Geschichte (Alte Geschichte, Mittelalter, Neuzeit) studiert wurden.
Vorausgesetzt wird Latein (Latinum oder staatliche Ergänzungsprüfung).
Ebenso vorausgesetzt werden Englisch sowie eine romanische oder slawische Fremdsprache
Bei ausländischen Studienbewerber/innen aus nichtdeutschsprachigen Ländern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
- Schwerpunkte:
- Alte Geschichte, Byzantinistik, Landesgeschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuzeitliche Geschichte, Osteuropäische Geschichte

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Fristen & Termine
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

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Sonstiges
Anmerkung:
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Abteilung Internationales).
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Abteilung Internationales).

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