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Geschichte
- Studienfeld(er): Geschichte
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Mainz?
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Das sagen Studierende über Mainz
Bachelorabschluss mit geschichtswissenschaftlichen Anteilen von mind. 60 Leistungspunkten, in dem alle drei Epochen des MA-Studiengangs Geschichte (Alte Geschichte, Mittelalter, Neuzeit) studiert wurden.
Vorausgesetzt wird Latein (Latinum oder staatliche Ergänzungsprüfung).
Ebenso vorausgesetzt werden Englisch sowie eine romanische oder slawische Fremdsprache
Bei ausländischen Studienbewerber/innen aus nichtdeutschsprachigen Ländern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
- Schwerpunkte:
- Alte Geschichte, Byzantinistik, Landesgeschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuzeitliche Geschichte, Osteuropäische Geschichte
- Nächste Vorlesungszeit:
-
19.10.2026 - 13.02.2027Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 06.02.2027
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
09.11.2026 - 01.03.2027ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
09.11.2026 - 01.03.2027ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelorabschluss mit geschichtswissenschaftlichen Anteilen von mind. 60 Leistungspunkten, in dem alle drei Epochen des MA-Studiengangs Geschichte (Alte Geschichte, Mittelalter, Neuzeit) studiert wurden.
Vorausgesetzt wird Latein (Latinum oder staatliche Ergänzungsprüfung).
Ebenso vorausgesetzt werden Englisch sowie eine romanische oder slawische Fremdsprache
Bei ausländischen Studienbewerber/innen aus nichtdeutschsprachigen Ländern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
- Schwerpunkte:
- Alte Geschichte, Byzantinistik, Landesgeschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuzeitliche Geschichte, Osteuropäische Geschichte
- Nächste Vorlesungszeit:
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19.10.2026 - 13.02.2027Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 06.02.2027
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09.11.2026 - 01.03.2027ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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09.11.2026 - 01.03.2027ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Abteilung Internationales).