Studiengangsprofil
Musikvermittlung/ Musikmanagement
Info
Short-Facts
- Studienfeld(er): Musik
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 5 Semester
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Hochschule für Musik Detmold
Neustadt 22
32756 Detmold
Tel: 05231 975-5
Fax: 05231 975-972
Neustadt 22
32756 Detmold
Tel: 05231 975-5
Fax: 05231 975-972
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Musikvermittlung/Musikmanagement
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Musikvermittlung/Musikmanagement studiere?
Beim Studiengang Musikvermittlung/Musikmanagement an der Hochschule für Musik Detmold handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master of Music
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Musik.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 5 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 30 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Musikvermittlung/Musikmanagement angeboten?
Das Studium wird als Berufsbegleitendes Studium
in Detmold angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Detmold angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Musikvermittlung/Musikmanagement hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Musikvermittlung/Musikmanagement zu studieren?
Für das Studium des Fachs Musikvermittlung/Musikmanagement gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem künstlerischen, musikpädagogischen oder musikwissenschaftlichen Studiengang, Lehramt, Kirchenmusik oder Kulturmanagement sowie eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mindestens einem Jahr
berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem künstlerischen, musikpädagogischen oder musikwissenschaftlichen Studiengang, Lehramt, Kirchenmusik oder Kulturmanagement sowie eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mindestens einem Jahr
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem künstlerischen, musikpädagogischen oder musikwissenschaftlichen Studiengang, Lehramt, Kirchenmusik oder Kulturmanagement sowie eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mindestens einem Jahr
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
Fristen & Termine
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Sonstiges
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- Da es sich um einen Weiterbildungsstudiengang handelt, ist er nach Hochschulrecht NRW kostenpflichtig. Die derzeitige Gebühr beträgt 1.500 pro Semester.
Anmerkung:
Anmeldeschluss: 15. September;
Hinweis zur Studiengebühr: Der Weiterbildungsstudiengang ist nach Hochschulrecht NRW kostenpflichtig. Die derzeitige Gebühr beträgt 1.500 Euro pro Semester.
Hinweis zur Studiengebühr: Der Weiterbildungsstudiengang ist nach Hochschulrecht NRW kostenpflichtig. Die derzeitige Gebühr beträgt 1.500 Euro pro Semester.
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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