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Studiengangsprofil

Kunst und Kommunikation

Master
Osnabrück
Short-Facts
  • Abschluss: Master
  • Sachgebiet(e): Kunstwissenschaft
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Osnabrück
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Universität Osnabrück
Neuer Graben/Schloss
49074 Osnabrück
Tel: 0541 969-0
Fax: 0541 969-14111
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Kunst und Kommunikation studiere?

Beim Studiengang Kunst und Kommunikation an der Universität Osnabrück handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Kunstwissenschaft.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Kunst und Kommunikation angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium in Osnabrück angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Osnabrück angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Kunst und Kommunikation hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Kunst und Kommunikation zu studieren?

Für das Studium des Fachs Kunst und Kommunikation gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Bachelorabschluss oder gleichwertiger Abschluss in einem künstlerisch-gestalterischen Fach oder im Bereich der Kunstwissenschaften, Kunstpädagogik, Kunst- und Kulturvermittlung oder in einem fachlich eng verwandten Studiengang oder ein mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossenes Hochschulstudium für ein Lehramt mit dem Fach Bildende Kunst, wenn darin Module/Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 60 ECTS-Leistungspunkten aus dem künstlerisch-gestalterischen, kunstwissenschaftlichen, kunstpädagogischen oder kunst- und kulturvermittelnden Bereich enthalten sind.

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
16.10.2023 - 03.02.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen

Sommersemester
Vorlesungszeit:
02.04.2024 - 06.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Bachelorabschluss oder gleichwertiger Abschluss in einem künstlerisch-gestalterischen Fach oder im Bereich der Kunstwissenschaften, Kunstpädagogik, Kunst- und Kulturvermittlung oder in einem fachlich eng verwandten Studiengang oder ein mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossenes Hochschulstudium für ein Lehramt mit dem Fach Bildende Kunst, wenn darin Module/Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 60 ECTS-Leistungspunkten aus dem künstlerisch-gestalterischen, kunstwissenschaftlichen, kunstpädagogischen oder kunst- und kulturvermittelnden Bereich enthalten sind.
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Themenschwerpunkte

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
16.10.2023 - 03.02.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen

Sommersemester
Vorlesungszeit:
02.04.2024 - 06.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Sonstiges

Anmerkung:
Im Studium werden Kunst und künstlerische Praxis im öffentlichen Raum untersucht und in Beziehung zu gesellschaftlichen Handlungsfeldern gesetzt. Ausgehend von einer fachbezogenen wissenschaftlich-künstlerischen Auseinandersetzung bietet der Master-Studiengang mit drei Profilbereichen spezifische Schwerpunktsetzungen in unterschiedlichen Praxisfeldern. So werden im ersten Profilbereich der außerschulischen Kultur- und Bildungsarbeit Bezüge zu kulturpädagogischen Praxisfeldern (z. B. Kindertagesstätten, Kunstschulen, offener Ganztag) hergestellt. Der zweite Bereich der Vermittlung von Kunst und Medien orientiert sich an kunstvermittelnden Institutionen (z. B. Museen, Galerien, Kultureinrichtungen). Die künstlerische Kommunikation im gesellschaftlichen Kontext bildet den dritten Profilbereich, der an gesellschaftlich relevante Handlungsbereiche, wie z. B. Stadtentwicklungsprojekte, Gesundheitswesen oder Entwicklungshilfe, anschließt.
Der Masterabschluss
eröffnet die Möglichkeit zur Promotion und bei entsprechender Studiengangsplanung/Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen den Zugang zu etwaigen Promotionsstudiengängen.
Der Abschluss qualifiziert für ein breites Beschäftigungsspektrum, z. B. in Kindertagesstätten, Kunstschulen, kunstvermittelnden Institutionen, Museen, Galerien, Kultureinrichtungen, für Stadtentwicklungsprojekte, im Gesundheitswesen oder in der Entwicklungshilfe.