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Katholische Theologie
- Studienfeld(er): Katholische Theologie
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 2 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Das sagen Studierende über Mainz
Diplom in Katholischer Theologie oder ein gleichwertiges Abschlussexamen an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Ein theologisches Abschlussexamen an einer anderen Hochschule kann anerkannt werden, wenn Gleichwertigkeit vorliegt. Die gemäß gewählten Fächer müssen im Abschlussexamen mindestens mit der Note "gut" bewertet sein.
Bewerber mit dem Abschluss der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien werden zugelassen, wenn das Fach Katholische Theologie bzw. Religionslehre mindestens mit der Note "Gut" bewertet wurde.
Nachweis eines zusätzlichen, mindestens zweisemestrigen Studiums am Fachbereich Katholische Theologie der Johannes Gutenberg-Universität nach der genannten Abschlussprüfung.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
12.04.2027 - 10.07.2027Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 17.07.2027
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
09.11.2026 - 01.03.2027ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
09.11.2026 - 01.03.2027ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Diplom in Katholischer Theologie oder ein gleichwertiges Abschlussexamen an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Ein theologisches Abschlussexamen an einer anderen Hochschule kann anerkannt werden, wenn Gleichwertigkeit vorliegt. Die gemäß gewählten Fächer müssen im Abschlussexamen mindestens mit der Note "gut" bewertet sein.
Bewerber mit dem Abschluss der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien werden zugelassen, wenn das Fach Katholische Theologie bzw. Religionslehre mindestens mit der Note "Gut" bewertet wurde.
Nachweis eines zusätzlichen, mindestens zweisemestrigen Studiums am Fachbereich Katholische Theologie der Johannes Gutenberg-Universität nach der genannten Abschlussprüfung.
- Nächste Vorlesungszeit:
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12.04.2027 - 10.07.2027Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 17.07.2027
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
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09.11.2026 - 01.03.2027ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
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Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.