- Studienfeld(er): Physik
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Siegen?
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Das sagen Studierende über Siegen
1) An einer Universität oder einer Fachhochschule erworbener qualifizierter Bachelorabschluss
a) im Fach Physik
b) in einem naturwissenschaftlichen Fach (Bachelor of Science)
c) als Diplom-PhysikingenieurIn
2) Ein einem Bachelorabschluss gemäß Punkt 1) äquivalenter qualifizierter Abschluss.
3) Ein Bachelorabschluss im Fach Physik gilt als qualifiziert, wenn er an einer Universität im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben und mindestens mit befriedigender Note abgeschlossen wurde, oder wenn er einem solchen Abschluss gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit wird vom Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang Physik festgestellt.
4) Ausländische Studierende müssen darüber hinaus entweder das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienbewerberInnen (DSH) oder ein Äquivalent entsprechend der DSH-Prüfungsordnung oder des Test of English as a Foreign Language (TOEFL) mit mindestens 530 Punkten oder eines äquivalenten Tests nachweisen.
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
Weitere Informationen zu den Fristen und Vorlesungszeiten finden Sie unter http://www.uni-siegen.de/zsb/termine.html.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Informationen über die Bewerbungsfristen geben die MitarbeiterInnen der Abteilung STARTING der Universität Siegen. Die Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie unter http://www.uni-siegen.de/starting.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Informationen über die Bewerbungsfristen geben die MitarbeiterInnen der Abteilung STARTING der Universität Siegen. Die Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie unter http://www.uni-siegen.de/starting.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- 1) An einer Universität oder einer Fachhochschule erworbener qualifizierter Bachelorabschluss
a) im Fach Physik
b) in einem naturwissenschaftlichen Fach (Bachelor of Science)
c) als Diplom-PhysikingenieurIn
2) Ein einem Bachelorabschluss gemäß Punkt 1) äquivalenter qualifizierter Abschluss.
3) Ein Bachelorabschluss im Fach Physik gilt als qualifiziert, wenn er an einer Universität im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben und mindestens mit befriedigender Note abgeschlossen wurde, oder wenn er einem solchen Abschluss gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit wird vom Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang Physik festgestellt.
4) Ausländische Studierende müssen darüber hinaus entweder das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienbewerberInnen (DSH) oder ein Äquivalent entsprechend der DSH-Prüfungsordnung oder des Test of English as a Foreign Language (TOEFL) mit mindestens 530 Punkten oder eines äquivalenten Tests nachweisen.
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