Psychologie - Rechtspsychologie
- Studienfeld(er): Persönlichkeitspsychologie
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
 
                
            Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
 
                
            Bestehen einer Eignungsprüfung (weitere Informationen unter https://www.psychologie.uni-mainz.de/studiengaenge/master-of-science-psychologie/).
- Schwerpunkte:
- Forensik, Glaubhaftigkeit & Familienrecht, Kriminalpsychologie
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Nächste Vorlesungszeit:
- 
                                                27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
- 
                                                01.04.2026 - 15.05.2026Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
 Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
- 
                                                01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
- 
                                                01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bestehen einer Eignungsprüfung (weitere Informationen unter https://www.psychologie.uni-mainz.de/studiengaenge/master-of-science-psychologie/).
 
                
            - Schwerpunkte:
- Forensik, Glaubhaftigkeit & Familienrecht, Kriminalpsychologie
- Weitere Sprachen:
- Englisch
 
                
            - Nächste Vorlesungszeit:
- 
                                                27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
- 
                                                01.04.2026 - 15.05.2026Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
 Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
- 
                                                01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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                                                01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
 
                
            Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
 
                
             
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
             
                            