Studiengangsprofil
Öffentliches Digitalisierungsmanagement
Short-Facts
- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Allgemeiner Innerer Verwaltungsdienst, Höherer Vollzugs- und Verwaltungsdienst, Öffentliches Recht, Personalmanagement, Personalwesen
- Regelstudienzeit: 6 Trimester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium, Fernstudium
- Standort(e): Hannover
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen
Wielandstraße 8
30169 Hannover
Tel: 0511 16090
Fax: 0511 15537
Wielandstraße 8
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Tel: 0511 16090
Fax: 0511 15537
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Öffentliches Digitalisierungsmanagement

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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Öffentliches Digitalisierungsmanagement studiere?
Beim Studiengang Öffentliches Digitalisierungsmanagement an der Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Allgemeiner Innerer Verwaltungsdienst, Höherer Vollzugs- und Verwaltungsdienst, Öffentliches Recht, Personalmanagement, Personalwesen.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Öffentliches Digitalisierungsmanagement angeboten?
Das Studium wird als Berufsbegleitendes Studium und als Fernstudium
in Hannover angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Hannover angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Herbsttrimester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Öffentliches Digitalisierungsmanagement hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Öffentliches Digitalisierungsmanagement zu studieren?
Für das Studium des Fachs Öffentliches Digitalisierungsmanagement gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Die Studienplätze stehen vorrangig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der niedersächsischen Kommunen und anderer Behörden zur Verfügung (finanziert von den Kommunen oder als Selbstzahler); bei freien Studienplatzkapazitäten haben auch selbstzahlende sonstige BewerberInnen bei entsprechender Qualifikation Zugang zum Studium.
BewerberInnen, die im Erststudium nur 180 ECTS-Punkte erworben haben, können aufgrund von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen bis zu 30 ECTS-Punkte anerkannt werden; Voraussetzung dafür ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung oder in einem öffentlichen Unternehmen und der Nachweis weiterer Kompetenzen.
Die Studienplätze stehen vorrangig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der niedersächsischen Kommunen und anderer Behörden zur Verfügung (finanziert von den Kommunen oder als Selbstzahler); bei freien Studienplatzkapazitäten haben auch selbstzahlende sonstige BewerberInnen bei entsprechender Qualifikation Zugang zum Studium.
BewerberInnen, die im Erststudium nur 180 ECTS-Punkte erworben haben, können aufgrund von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen bis zu 30 ECTS-Punkte anerkannt werden; Voraussetzung dafür ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung oder in einem öffentlichen Unternehmen und der Nachweis weiterer Kompetenzen.
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Herbsttrimester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Die Studienplätze stehen vorrangig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der niedersächsischen Kommunen und anderer Behörden zur Verfügung (finanziert von den Kommunen oder als Selbstzahler); bei freien Studienplatzkapazitäten haben auch selbstzahlende sonstige BewerberInnen bei entsprechender Qualifikation Zugang zum Studium.
BewerberInnen, die im Erststudium nur 180 ECTS-Punkte erworben haben, können aufgrund von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen bis zu 30 ECTS-Punkte anerkannt werden; Voraussetzung dafür ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung oder in einem öffentlichen Unternehmen und der Nachweis weiterer Kompetenzen.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
Fristen & Termine
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Sonstiges
- Studienbeitrag:
- 12150.00 EUR / gesamt
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- 675,00 Euro pro Modul
Anmerkung:
Die Mindeststudiendauer beträgt zwei Jahre, sie kann aber bei besonderen Belastungen im Arbeits- oder privatem Umfeld flexibel gestreckt werden.
Neben dem begleiteten Selbststudium schließt jedes Modul mit einer dreitägigen Präsenzphase ab.
Neben dem begleiteten Selbststudium schließt jedes Modul mit einer dreitägigen Präsenzphase ab.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Schlagworte
Master
Berufsbegleitendes Studium
Fernstudium
Wirtschaftswissenschaften
Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften
Personalmanagement, Personalwesen
Studien- und Ausbildungswege
Öffentliche Verwaltung
Allgemeiner Innerer Verwaltungsdienst
Höherer Vollzugs- und Verwaltungsdienst
Rechtswissenschaften
Öffentliches Recht
Deutschland
Hannover
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