- Abschluss: Master of Arts
- Sachgebiet(e): Journalistik, Multimedia, Online-Medien
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Mainz
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
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Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
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1. Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Journalismus ist der Nachweis eines Bachelorabschlusses oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
2. Bestehen einer Eignungsprüfung
3. Weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Journalismus ist, dass der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch nicht verloren ist.
4. Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
- Schwerpunkte:
- Fernsehjournalismus, Online-Journalismus, Radiojournalismus, Zeitschriftenjournalismus, Zeitungsjournalismus
- Nächste Vorlesungszeit:
-
21.10.2024 - 08.02.2025
- Aktuelle Anmeldungsfrist:
-
01.04.2024 - 01.09.2024In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2024 - 01.09.2024In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2024 - 01.09.2024In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- 1. Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Journalismus ist der Nachweis eines Bachelorabschlusses oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
2. Bestehen einer Eignungsprüfung
3. Weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Journalismus ist, dass der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch nicht verloren ist.
4. Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
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- Schwerpunkte:
- Fernsehjournalismus, Online-Journalismus, Radiojournalismus, Zeitschriftenjournalismus, Zeitungsjournalismus
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- Nächste Vorlesungszeit:
-
21.10.2024 - 08.02.2025
- Aktuelle Anmeldungsfrist:
-
01.04.2024 - 01.09.2024In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
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01.04.2024 - 01.09.2024In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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01.04.2024 - 01.09.2024In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
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Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
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