Motorische Neurorehabilitation
- Abschluss: Bachelor
- Sachgebiet(e): Ergotherapie, Physiotherapie, Rehabilitationswissenschaften
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Berufsbegleitend, Teilzeitstudium
- Standort(e): Konstanz
Universitätsstraße 10
78464 Konstanz
Tel: 07531 88-0
Fax: 07531 88-3688
Beim Studiengang Motorische Neurorehabilitation an der Universität Konstanz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Ergotherapie, Physiotherapie, Rehabilitationswissenschaften.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch und Englisch statt.
Das Studium wird als berufsbegleitendes Studium und als Teilzeitstudium in Konstanz angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Konstanz angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Der Studiengang Motorische Neurorehabilitation hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Motorische Neurorehabilitation gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Examen Physiotherapie oder Ergotherapie und
mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Neurologie und fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder Eignungsprüfung.
Themenschwerpunkte im Studienfach Motorische Neurorehabilitation sind:
- Schwerpunkte:
- Bewegungswissenschaft, Evidenzbasierte Medizin, Grundlagen neurologischer Rehabilitation, Interdiziplinäre Zusammenarbeit, Methodik und Statistik, Motorisches Lernen, Neurologie, Psychologie, Studienbeurteilung, Trainingswissenschaft
- Weitere Sprachen:
- Englisch
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
23.10.2023 - 10.02.2024
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Hochschulwechsler:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Vorlesungszeit:
-
08.04.2024 - 13.07.2024
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15. Januar (zulassungsbeschränkte Studiengänge), 15. März (zulassungsfreie Studiengänge), sofern nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
Ja, ein Studium ist an der Universität Konstanz ohne Abitur möglich.
Für Motorische Neurorehabilitation gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.
Außerdem gilt folgendes: Studieninteressierte mit mind. zweijähriger Berufsausbildung und i.d.R. dreijähriger Berufserfahrung können über eine Eignungsprüfung einen fachgebundenen Hochschulzugang erwerben. Grundlage ist § 59 Absatz 2 Landeshochschulgesetz / Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO)
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Examen Physiotherapie oder Ergotherapie und
mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Neurologie und fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder Eignungsprüfung.
- Schwerpunkte:
- Bewegungswissenschaft, Evidenzbasierte Medizin, Grundlagen neurologischer Rehabilitation, Interdiziplinäre Zusammenarbeit, Methodik und Statistik, Motorisches Lernen, Neurologie, Psychologie, Studienbeurteilung, Trainingswissenschaft
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Vorlesungszeit:
-
23.10.2023 - 10.02.2024
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Hochschulwechsler:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Vorlesungszeit:
-
08.04.2024 - 13.07.2024
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15. Januar (zulassungsbeschränkte Studiengänge), 15. März (zulassungsfreie Studiengänge), sofern nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienbeitrag:
- 1450.00 EUR / Semester
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- Für das weiterbildende Studium muss eine Studiengebühr von 1.450 Euro pro Semester gezahlt werden. Hinzu kommen die Semesterbeiträge von 160 Euro pro Semester. Aus der Regelstudienzeit von sechs Fachsemestern ergibt sich ein Gesamtbetrag von 9.660 Euro.
Die enge Kooperation mit einem klinischen Partner fördert nicht nur eine Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis, sondern ermöglicht darüber hinaus wechselseitig Entwicklungsimpulse zum fachlichen Erkenntnisgewinn.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung in Verbindung mit- Beratungsgespräch an der Hochschule
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Eignungsprüfung
- Beratungsgespräch an der Hochschule
- Anmerkung:
- Studieninteressierte mit mind. zweijähriger Berufsausbildung und i.d.R. dreijähriger Berufserfahrung können über eine Eignungsprüfung einen fachgebundenen Hochschulzugang erwerben. Grundlage ist § 59 Absatz 2 Landeshochschulgesetz / Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO)