Studiengangsprofil
Motorische Neurorehabilitation
Short-Facts
- Abschluss: Bachelor
- Sachgebiet(e): Ergotherapie, Physiotherapie, Rehabilitationswissenschaften
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Berufsbegleitend, Teilzeitstudium
- Standort(e): Konstanz
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Universität Konstanz
Universitätsstraße 10
78464 Konstanz
Tel: 07531 88-0
Fax: 07531 88-3688
Universitätsstraße 10
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Tel: 07531 88-0
Fax: 07531 88-3688
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Motorische Neurorehabilitation

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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Motorische Neurorehabilitation studiere?
Beim Studiengang Motorische Neurorehabilitation an der Universität Konstanz handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Bachelor
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Ergotherapie, Physiotherapie, Rehabilitationswissenschaften.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch und Englisch statt.
In welcher Form wird das Studium Motorische Neurorehabilitation angeboten?
Das Studium wird als berufsbegleitendes Studium und als Teilzeitstudium
in Konstanz angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Konstanz angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Motorische Neurorehabilitation hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Motorische Neurorehabilitation zu studieren?
Für das Studium des Fachs Motorische Neurorehabilitation gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Examen Physiotherapie oder Ergotherapie und
mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Neurologie und fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder Eignungsprüfung.
Examen Physiotherapie oder Ergotherapie und
mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Neurologie und fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder Eignungsprüfung.
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Motorische Neurorehabilitation sind:
- Schwerpunkte:
- Bewegungswissenschaft, Evidenzbasierte Medizin, Grundlagen neurologischer Rehabilitation, Interdiziplinäre Zusammenarbeit, Methodik und Statistik, Motorisches Lernen, Neurologie, Psychologie, Studienbeurteilung, Trainingswissenschaft
- Weitere Sprachen:
- Englisch
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
20.10.2025 - 07.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bis 15.09.202515.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bis 15.09.2025
Kann ich Motorische Neurorehabilitation ohne Abitur studieren?
Ja, ein Studium ist an der Universität Konstanz ohne Abitur möglich.
Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Studium ohne Abitur?
Für Motorische Neurorehabilitation gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.
Was muss ich bei der Bewerbung ohne Abitur beachten?
Außerdem gilt folgendes:
Studieninteressierte mit mind. zweijähriger Berufsausbildung und i.d.R. dreijähriger Berufserfahrung können über eine Eignungsprüfung einen fachgebundenen Hochschulzugang erwerben. Grundlage ist § 59 Absatz 2 Landeshochschulgesetz / Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO)
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Examen Physiotherapie oder Ergotherapie und
mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Neurologie und fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder Eignungsprüfung.

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Themenschwerpunkte
- Schwerpunkte:
- Bewegungswissenschaft, Evidenzbasierte Medizin, Grundlagen neurologischer Rehabilitation, Interdiziplinäre Zusammenarbeit, Methodik und Statistik, Motorisches Lernen, Neurologie, Psychologie, Studienbeurteilung, Trainingswissenschaft
- Weitere Sprachen:
- Englisch

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Fristen & Termine
- Nächste Vorlesungszeit:
-
20.10.2025 - 07.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bis 15.09.202515.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bis 15.09.2025

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Sonstiges
- Studienbeitrag:
- 1450.00 EUR / Semester
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- Für das weiterbildende Studium muss eine Studiengebühr von 1.450 Euro pro Semester gezahlt werden. Hinzu kommen die Semesterbeiträge von 160 Euro pro Semester. Aus der Regelstudienzeit von sechs Fachsemestern ergibt sich ein Gesamtbetrag von 9.660 Euro.
Anmerkung:
Das Studium setzt sich aus mehrtägigen Präsenzphasen an Wochenenden zusammen, die durch Selbststudium ergänzt werden. Eine Fortsetzung der Berufstätigkeit ist somit nicht nur möglich, sondern wird auch organisatorisch unterstützt.
Die enge Kooperation mit einem klinischen Partner fördert nicht nur eine Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis, sondern ermöglicht darüber hinaus wechselseitig Entwicklungsimpulse zum fachlichen Erkenntnisgewinn.
Die enge Kooperation mit einem klinischen Partner fördert nicht nur eine Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis, sondern ermöglicht darüber hinaus wechselseitig Entwicklungsimpulse zum fachlichen Erkenntnisgewinn.
Studieren ohne Abitur:
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung in Verbindung mit- Beratungsgespräch an der Hochschule
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Eignungsprüfung
- Beratungsgespräch an der Hochschule
- Anmerkung:
- Studieninteressierte mit mind. zweijähriger Berufsausbildung und i.d.R. dreijähriger Berufserfahrung können über eine Eignungsprüfung einen fachgebundenen Hochschulzugang erwerben. Grundlage ist § 59 Absatz 2 Landeshochschulgesetz / Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO)

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