Medizin
- Studienfeld(er): Humanmedizin
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 75 Monate
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Trägerschaft: privat, staatlich anerkannt
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Fehrbelliner Str. 38
16816 Neuruppin
Tel: 03391 39-14222
Fax: 03391 39-14209
Persönlichkeit statt NC, laut brandenburgischen Hochschulgesetz ist eine Zulassung zum Studium auch ohne Abitur und mit Ausbildung möglich
- Nächste Vorlesungszeit:
-
29.09.2025 - 23.01.2026
Außerdem gilt folgendes: Entsprechend des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (Abschnitt 2, § 9 (2) ist ein Medizinstudium an der MHB auch ohne Abitur möglich. Von der MHB werden auch eine fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss anerkannt.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Persönlichkeit statt NC, laut brandenburgischen Hochschulgesetz ist eine Zulassung zum Studium auch ohne Abitur und mit Ausbildung möglich
- Nächste Vorlesungszeit:
-
29.09.2025 - 23.01.2026
- Studienbeitrag:
- 118000.00 EUR / gesamt
- Studienbeitrag (Bemerkung):
-
Kooperierende Kliniken vergeben an eine begrenzte Anzahl von Studierenden Klinikstipendien, wodurch sich der Studienbeitrag reduziert.
Die verbleibenden Gebühren können über einen sogenannten "Umgekehrten Generationenvertrag" im Anschluss ans Studium nachgelagert und einkommensabhängig finanziert werden, so dass ein Studium nicht an der Frage der Finanzierung scheitert.
Der Brandenburgische Modellstudiengang Medizin (BMM) folgt in seinem Aufbau einer praxis- und patient*innenorientierten, interdisziplinär angelegten, klinisch-theoretischen und wissenschaftlich fundierten medizinischen Ausbildung. Die Zulassung zum Studium erfolgt nicht durch einen notenbasierten NC, sondern im Rahmen eines persönlichen Auswahlverfahrens. Der Brandenburgische Modellstudiengang Medizin (BMM) ist nach § 41 der Ärztlichen Approbationsordnung staatlich anerkannt.
Die konventionelle Trennung zwischen Vorklinik und Klinik und einer nach Fächern getrennten Ausbildung ist dabei aufgehoben. Diese fächerübergreifende Struktur orientiert sich an Organen bzw. Organsystemen und Lebensphasen. Aus der Sicht verschiedener Disziplinen soll dabei der gesunde Körper mit seinen Organen, dessen Aufbau, Funktionen und Störungen sowie den daraus resultierenden Erkrankungen und Behandlungsmöglichkeiten erlernt werden.
Ausgehend von konkreten, im Verlauf des Studiums komplexer werdenden Problemstellungen werden natur- und geisteswissenschaftliche Grundlagen zusammen mit klinisch relevanten Inhalten in geeigneten Lehrformaten vermittelt und erarbeitet. So wird beispielsweise die Lehr-/Lernmethode Problemorientiertes Lernen (POL) verwendet. Die Studierenden entwickeln dabei in Kleingruppen anhand von Patientengeschichten theoretische und anwendungsbezogene Lernziele, bearbeiten diese im Selbststudium unter Einbeziehung von Inhalten aus Vorlesungen, Seminaren und Literaturquellen.
Eine weitere Besonderheit des Brandenburgischen Modellstudiengangs Medizin ist die Einführung eines größeren Praxisanteils bereits zu Beginn des Studiums. Der frühzeitige Praxisbezug fördert das Verständnis für Zusammenhänge zwischen naturwissenschaftlichen Grundlagen, klinischen Krankheitsbildern und dem Krankheitserleben der Patient*innen.
Im Gegensatz zu konventionellen Medizinstudiengängen orientieren sich die Ausbildungsziele eines modernen Modellstudiengangs an den Anforderungen des Berufes. Die Studierenden erwerben Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen situations- und anwendungsbezogen. Zu den beruflichen und professionellen Kompetenzen gehören neben der Fähigkeit zur Problemlösung, Lernkompetenz, kommunikative und soziale Kompetenzen sowie Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Entsprechend des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (Abschnitt 2, § 9 (2) ist ein Medizinstudium an der MHB auch ohne Abitur möglich. Von der MHB werden auch eine fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss anerkannt.
- Ansprechpartner/Kontakt:
- Jessica Plotz
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite