Finanzwirt/ -in
- Studienfeld(er): Steuerrecht
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 3 Jahre
- Studienform(en): Duales Studium, Duales Studium, praxisintegrierend
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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1 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 2,0 Sternen.
Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
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Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Online-Bewerbungsverfahren unter www.studium-im-finanzamt.de
Den Bewerbungseingang koordiniert die Oberfinanzdirektion. Das Finanzamt führt im Weiteren das Bewerbungsverfahren für einen Studienplatz an der Fachhochschule für Finanzen NRW durch.
Das Bewerbungsportal ist grundsätzlich im Zeitraum Mai bis November eines Jahres für Bewerbungen geöffnet.
- Schwerpunkte:
- Steuerrecht
- Nächste Vorlesungszeit:
-
Studienbeginn 1.9.2026
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Online-Bewerbungsverfahren unter www.studium-im-finanzamt.de
Den Bewerbungseingang koordiniert die Oberfinanzdirektion. Das Finanzamt führt im Weiteren das Bewerbungsverfahren für einen Studienplatz an der Fachhochschule für Finanzen NRW durch.
Das Bewerbungsportal ist grundsätzlich im Zeitraum Mai bis November eines Jahres für Bewerbungen geöffnet.
- Schwerpunkte:
- Steuerrecht
- Nächste Vorlesungszeit:
-
Studienbeginn 1.9.2026
Von der Ausbildungszeit entfallen 21 Monate auf die fachwissenschaftliche Studienzeit an der Hochschule für Finanzen (HSF) und 15 Monate auf die fachpraktische Ausbildung in einem Finanzamt. Das Studium schließt nach drei Jahren mit einer Staatsprüfung (Laufbahnprüfung) ab.
Die Absolventinnen und Absolventen der Hochschule für Finanzen NRW erhalten nach der bestandenen Staatsprüfung den akademischen Grad "Diplom-Finanzwirtin (FH)" oder "Diplom-Finanzwirt (FH)" und bekommen die Befähigung für die Laufbahngruppe 2. 1 (ehemals gehobener Dienst) in der Steuerverwaltung verliehen.