Deutsch-Polnisches Jurastudium (Bachelor)
- Abschluss: Bachelor of German and Polish Law
- Sachgebiet(e): Rechtswissenschaft, Jura
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Standort(e): Frankfurt (Oder)
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Das Studium im Portrait
Deutsch-Polnische Juristenausbildung
Nutzen Sie die einmalige Möglichkeit, parallel zwei unterschiedliche Rechtssysteme zu studieren. Der Studiengang Bachelor of German & Polish Law wird von der Europa-Universität Viadrina bereits seit 1993 in enger Zusammenarbeit mit der Fakultät für Recht und Verwaltung der Adam-Mickiewicz-Universität zu Poznań mit sehr großem Erfolg angeboten. Das Lehrangebot richtet sich an deutsche und polnische Abiturientinnen und Abiturienten, die ein Studium der Rechtswissenschaften anstreben und dabei zugleich einen Schwerpunkt auf deutsch-polnische und europäische Rechtsbeziehungen legen wollen.
Der Abschluss dieses einmaligen Studiums sichert Ihnen einen Wettbewerbsvorteil. Dieser resultiert aus dem Besitz von mindestens drei Hochschulabschlüssen, Ihrem fachlichen Wissen bezogen auf das deutsche und polnische Rechtssystem sowie den einmaligen Sprachkenntnissen. Ihnen steht sowohl der deutsche als auch der polnische Arbeitsmarkt offen.
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
Tel: 0335 5534 4444

Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife o. ä. einer deutschen Schule oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Schulabschluss. Bitte unbedingt beachten: diese Aufzählung gilt ausschließlich für die Zulassung zum Bachelorstudiengang.
Studierende, deren Muttersprache nicht die deutsche Sprache ist, müssen hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-Prüfung) nachweisen.
Dieser Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.
Aufgrund der Besonderheit des Studienganges ist eine Bewerbung in der Zeit vom 1. Mai bis 05. September (für das Wintersemester) online auf unserem Bewerbungsportal viaCampus erforderlich.
- Schwerpunkte:
- Deutsches und polnisches Öffentliches Recht, Deutsches und polnisches Strafrecht, Deutsches und polnisches Zivilrecht, Europarecht
- Weitere Sprachen:
- Polnisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 06.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.05.2025 - 05.09.2025Bewerbungs- und Einschreibungsfristen für internationale Bewerber*innen sind identisch mit den Fristen des Studienganges für die Bewerbung und Einschreibung.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.05.2025 - 05.09.2025Bewerbungs- und Einschreibungsfristen für internationale Bewerber*innen sind identisch mit den Fristen des Studienganges für die Bewerbung und Einschreibung.
Außerdem gilt folgendes: Bitte beachten: Die Zulassung zum Magisterstudiengang ist im Hinblick auf das polnische Hochschulrecht leider nur mit allgemeiner Hochschulreife möglich.
lt.§ 9 Abs.2 BbgHG: Abschluss Sek.I oder gleichwertig und geeignete abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zweijährige Berufserfahrung

- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife o. ä. einer deutschen Schule oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Schulabschluss. Bitte unbedingt beachten: diese Aufzählung gilt ausschließlich für die Zulassung zum Bachelorstudiengang.
Studierende, deren Muttersprache nicht die deutsche Sprache ist, müssen hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-Prüfung) nachweisen.
Dieser Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.
Aufgrund der Besonderheit des Studienganges ist eine Bewerbung in der Zeit vom 1. Mai bis 05. September (für das Wintersemester) online auf unserem Bewerbungsportal viaCampus erforderlich.

- Schwerpunkte:
- Deutsches und polnisches Öffentliches Recht, Deutsches und polnisches Strafrecht, Deutsches und polnisches Zivilrecht, Europarecht
- Weitere Sprachen:
- Polnisch

- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 06.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.05.2025 - 05.09.2025Bewerbungs- und Einschreibungsfristen für internationale Bewerber*innen sind identisch mit den Fristen des Studienganges für die Bewerbung und Einschreibung.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.05.2025 - 05.09.2025Bewerbungs- und Einschreibungsfristen für internationale Bewerber*innen sind identisch mit den Fristen des Studienganges für die Bewerbung und Einschreibung.

- Studienbeitrag (Bemerkung):
- keine Studiengebühren, nur Semesterbeitrag inkl. Semesterticket für öffentlichen Nahverkehr
Das Deutsch-Polnische Jurastudium wird gemeinsam mit der der Adam Mickiewicz-Universität Poznań in Polen angeboten. Durch den täglichen Umgang mit zwei Rechtsordnungen, Kulturen und Sprachen wird Internationalität zur gelebten Alltagskultur. In nur fünf Jahren können Sie drei Abschlüsse erwerben: den Bachelor-Abschluss (LL.B.), den Master-Abschluss (LL.M.) und den polnischen Magistertitel (mgr).
Bereits der Bachelorabschluss (LL.B.) eröffnet Ihnen bereits zahlreiche Berufsperspektiven: Sie können beispielsweise im öffentlichen Dienst, in europäischen und internationalen Organisationen sowie in international agierenden Unternehmen tätig werden.
An der Europa-Universität Viadrina legen wir großen Wert auf individuelle Unterstützung und persönliche Lehre. Unser Juristisches Lernzentrum bietet Ihnen ein einzigartiges Unterstützungsangebot, das Ihnen hilft, Ihre Stärken zu fördern und Ihre Prüfungsleistungen zu verbessern. Kurze Kommunikationswege und eine gemeinschaftliche Atmosphäre schaffen optimale Bedingungen für ein erfolgreiches Studium. Mit 280 Partneruniversitäten weltweit bieten wir Ihnen optimale Bedingungen für ein Auslandssemester. Der Studiengang ist zulassungsfrei.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Vorbereitende Kursangebote:
- course.noHzbPreparingCourses
- Anmerkung:
-
Bitte beachten: Die Zulassung zum Magisterstudiengang ist im Hinblick auf das polnische Hochschulrecht leider nur mit allgemeiner Hochschulreife möglich.
lt.§ 9 Abs.2 BbgHG: Abschluss Sek.I oder gleichwertig und geeignete abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zweijährige Berufserfahrung - Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite

- Fakultät*:
- Juristische Fakultät
- Akkreditierung*:
- ACQUIN
Der Studiengang in Kürze
Die Ausbildung erfolgt derzeit im Rahmen eines Bachelor- und Mastersystems und ist modularisiert. Die Vorlesungen zum polnischen Recht werden in polnischer Sprache durch Professoren aus Poznań und die zum deutschen Recht in deutscher Sprache durch Professor/-innen der Viadrina angeboten. Die zwei Ausbildungsabschnitte enden mit dem Erwerb eines Bachelor- und Mastertitels. Parallel dazu besteht die Möglichkeit, einen polnischen Magistertitel zu erwerben. Im Anschluss an die deutsch-polnische Juristenausbildung kann das klassische deutsche Jurastudium absolviert werden.
Besuchen Sie uns zum Tag der offenen Tür am Viadrina Day und lernen Sie die Europa-Universität von ihrer besten Seite kennen!