Deutsch-Polnisches Jurastudium (Bachelor)
- Abschluss: Bachelor of German and Polish Law
- Sachgebiet(e): Rechtswissenschaft, Jura
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Standort(e): Frankfurt (Oder)
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
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Das Studium im Portrait
Deutsch-Polnische Juristenausbildung
Nutzen Sie die einmalige Möglichkeit, parallel zwei unterschiedliche Rechtssysteme zu studieren. Der Studiengang Bachelor of German & Polish Law wird von der Europa-Universität Viadrina bereits seit 1993 in enger Zusammenarbeit mit der Fakultät für Recht und Verwaltung der Adam-Mickiewicz-Universität zu Poznań mit sehr großem Erfolg angeboten. Das Lehrangebot richtet sich an deutsche und polnische Abiturientinnen und Abiturienten, die ein Studium der Rechtswissenschaften anstreben und dabei zugleich einen Schwerpunkt auf deutsch-polnische und europäische Rechtsbeziehungen legen wollen.
Der Abschluss dieses einmaligen Studiums sichert Ihnen einen Wettbewerbsvorteil. Dieser resultiert aus dem Besitz von mindestens drei Hochschulabschlüssen, Ihrem fachlichen Wissen bezogen auf das deutsche und polnische Rechtssystem sowie den einmaligen Sprachkenntnissen. Ihnen steht sowohl der deutsche als auch der polnische Arbeitsmarkt offen.
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
Tel: 0335 5534 4444
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Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife o. ä. einer deutschen Schule oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Schulabschluss. Bitte unbedingt beachten: diese Aufzählung gilt ausschließlich für die Zulassung zum Bachelorstudiengang. Die Zulassung zum Magisterstudiengang ist im Hinblick auf das polnische Hochschulrecht leider nur mit allgemeiner Hochschulreife möglich.
Studierende, deren Muttersprache nicht die deutsche Sprache ist, müssen hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-Prüfung) nachweisen.
Dieser Studiengang ist nicht zulassunsgbeschränkt.
Aufgrund der Besonderheit des Studienganges ist jedoch eine Bewerbung in der Zeit vom 1. Mai bis 15. August (für das Wintersemester) online unter viaCampus erforderlich.
- Schwerpunkte:
- Deutsches und polnisches Öffentliches Recht, Deutsches und polnisches Strafrecht, Deutsches und polnisches Zivilrecht, Europarecht
- Weitere Sprachen:
- Polnisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
14.10.2024 - 07.02.2025
- Aktuelle Anmeldungsfrist:
-
01.06.2024 - 15.09.2024Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.06.2024 - 15.09.2024Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.06.2024 - 15.09.2024Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!
lt.§ 9 Abs.2 BbgHG: Abschluss Sek.I oder gleichwertig und geeignete abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zweijährige Berufserfahrung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife o. ä. einer deutschen Schule oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Schulabschluss. Bitte unbedingt beachten: diese Aufzählung gilt ausschließlich für die Zulassung zum Bachelorstudiengang. Die Zulassung zum Magisterstudiengang ist im Hinblick auf das polnische Hochschulrecht leider nur mit allgemeiner Hochschulreife möglich.
Studierende, deren Muttersprache nicht die deutsche Sprache ist, müssen hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-Prüfung) nachweisen.
Dieser Studiengang ist nicht zulassunsgbeschränkt.
Aufgrund der Besonderheit des Studienganges ist jedoch eine Bewerbung in der Zeit vom 1. Mai bis 15. August (für das Wintersemester) online unter viaCampus erforderlich.
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- Schwerpunkte:
- Deutsches und polnisches Öffentliches Recht, Deutsches und polnisches Strafrecht, Deutsches und polnisches Zivilrecht, Europarecht
- Weitere Sprachen:
- Polnisch
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- Nächste Vorlesungszeit:
-
14.10.2024 - 07.02.2025
- Aktuelle Anmeldungsfrist:
-
01.06.2024 - 15.09.2024Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.06.2024 - 15.09.2024Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.06.2024 - 15.09.2024Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!
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- Studienbeitrag (Bemerkung):
-
keine Studiengebühren, nur
Semesterbeitrag inkl. Semesterticket
für öffentlichen Nahverkehr in
Berlin/Brandenburg
Der Bachelorstudiengang wird im Rahmen des Deutsch-Polnischen Jurastudiums angeboten, das sich aus insgesamt drei Studiengängen zusammensetzt: Magister des Rechts, Bachelor und Master of German and Polish Law, wobei der Magisterstudiengang das Fundament des DPJS bildet. Damit können Sie innerhalb von fünf Jahren drei Hochschulabschlüsse erwerben und zwar LL.B., LL.M. sowie mgr (polnischer Magistertitel: magister prawa).
Nähere Informationen zur Struktur finden Sie unter
https://study.europa-uni.de/de/jura/angebot/deutschpolnischesjurastudium/struktur/index.html
Die Studieninhalte können Sie sich unter
https://study.europa-uni.de/de/jura/angebot/deutschpolnischesjurastudium/inhalt/index.html
anschauen.
Kontakt:
Frau Ewa Szkarłat
Tel. +49 (0) 335 5534 - 2224
E-Mail: gplaw@europa-uni.de
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Vorbereitende Kursangebote:
- course.noHzbPreparingCourses
- Anmerkung:
-
Bitte beachten: Die Zulassung zum Magisterstudiengang ist im Hinblick auf das polnische Hochschulrecht leider nur mit allgemeiner Hochschulreife möglich.
lt.§ 9 Abs.2 BbgHG: Abschluss Sek.I oder gleichwertig und geeignete abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zweijährige Berufserfahrung
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- Fakultät*:
- Juristische Fakultät
- Akkreditierung*:
- ACQUIN
Der Studiengang in Kürze
Die Ausbildung erfolgt derzeit im Rahmen eines Bachelor- und Mastersystems und ist modularisiert. Die Vorlesungen zum polnischen Recht werden in polnischer Sprache durch Professoren aus Poznań und die zum deutschen Recht in deutscher Sprache durch Professor/-innen der Viadrina angeboten. Die zwei Ausbildungsabschnitte enden mit dem Erwerb eines Bachelor- und Mastertitels. Parallel dazu besteht die Möglichkeit, einen polnischen Magistertitel zu erwerben. Im Anschluss an die deutsch-polnische Juristenausbildung kann das klassische deutsche Jurastudium absolviert werden.
Besuchen Sie uns zum Tag der offenen Tür am Viadrina Day und lernen Sie die Europa-Universität von ihrer besten Seite kennen!