Film und Fernsehen
- Studienfeld(er): Film, Fernsehen
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: privat, staatlich anerkannt
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
August-Bebel-Straße 23-56
14482 Potsdam
Tel: 0800 6227663345
- Schwerpunkte:
- Drehbuch, Fernsehproduktion, Filmmusik, Filmproduktion, Filmschnitt, Kamera, Postproduktion, Regie, Special Effects
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 15.08.2026weitere Bewerbungen im Nachrückverfahren möglich
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 15.08.2026weitere Bewerbungen im Nachrückverfahren möglich
Außerdem gilt folgendes: Bewerber, die eine Meisterprüfung abgelegt haben, können nach einem Beratungsgespräch zugelassen werden. Bewerber, die eine passende Berufsausbildung abgeschlossen haben und mind. drei Jahre Berufserfahrung vorweisen, können nach einem Beratungsgespräch und einem Prüfungsverfahren zugelassen werden.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Schwerpunkte:
- Drehbuch, Fernsehproduktion, Filmmusik, Filmproduktion, Filmschnitt, Kamera, Postproduktion, Regie, Special Effects
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 15.08.2026weitere Bewerbungen im Nachrückverfahren möglich
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 15.08.2026weitere Bewerbungen im Nachrückverfahren möglich
- Studienbeitrag:
- 895.00 EUR / Monat
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- In vielen Fällen gilt ein Sonderpreis von 695 € monatlich, u. a. für die Studienangebote ab Sommersemester in München, Freiburg, Hamburg, Leipzig und Berlin. Bei einer Studienfinanzierung in Ratenzahlung beträgt die Studiengebühr ab 495 € monatlich.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Eignungsprüfung
- Anmerkung:
- Bewerber, die eine Meisterprüfung abgelegt haben, können nach einem Beratungsgespräch zugelassen werden. Bewerber, die eine passende Berufsausbildung abgeschlossen haben und mind. drei Jahre Berufserfahrung vorweisen, können nach einem Beratungsgespräch und einem Prüfungsverfahren zugelassen werden.
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite